Steuerliche Abschreibung 2026: 5 % degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG bis 30.09.2029 plus 5 % Sonder‑AfA nach § 7b EStG — was ausländische Vermieter kombinieren dürfen und was nicht
Deutschland erlaubt 5 % degressive AfA für neue Wohngebäude bei Baubeginn oder Kaufvertrag vom 01.10.2023 bis 30.09.2029 sowie eine zusätzliche 5 %‑Sonder‑AfA nach § 7b EStG — oft kombinierbar, jedoch mit strengen Kosten‑ und EH40/QNG‑Vorgaben.