Sachsen: SAB-„Familienwohnen“-Darlehen im September 2026 – Zinsen (mind. 0,10 %), Konditionen und Kombination mit Bankdarlehen
Stand 20. September 2026: Funktionsweise des SAB‑Darlehens „Familienwohnen“ in Sachsen, Zugangsvoraussetzungen, aktuelle Zinsspanne 0,10–2,65 % und Kombination mit KfW‑ und Bankdarlehen.
Überblick: Zinsspanne im September 2026
Am 19. August 2026 senkte Sachsen die Zinsstaffel im Programm „Familienwohnen“ um 0,50 Prozentpunkte. Seit diesem Datum liegen Zusage‑Zinsen zwischen 0,10 % und 2,65 % p. a., fest für die vollen 25 Jahre. Der Freistaat verwies bei der Senkung auf Baukredite am Markt um 4,2 %. ([medienservice.sachsen.de](https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1099354))
Die öffentliche SAB‑Zinsseite (Stand 17. September 2026) nennt denselben Mindestzins: „Der Zinssatz beträgt mindestens 0,10 %.“ Auf der Programmseite heißt es: „Sollzins 1.–25. Jahr: Förderzinssatz zwischen 0,1 % bis 2,65 % p. a.“ ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/zinskonditionen-immobilienfinanzierungen?p_l_back_url=%2Fsuchergebnisse%3Fdelta%3D40%26p_l_back_url%3D%252Fsuchergebnisse%253Fq%253DVerbesserung%252Bder%252Bregionalen%252BWirtschaftsstruktur%26q%3DGRW-Koordinierungsrahmen%25E2%2580%2593%2BRegelungen%2B%25C3%25BCber%2BVoraussetzungen%252C%2BArt%2Bund%2BIntensit%25C3%25A4t%2Bder%2BF%25C3%25B6rderung%26start%3D12&p_l_back_url_title=Suchergebnisse))
Beispiel des Landes: Eine Familie mit zwei Kindern, die in Sachsen eine Wohnung erwirbt und energetisch saniert, zahlt nach der Umstellung 1,35 % statt 1,85 %. ([medienservice.sachsen.de](https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1099354))
Wer förderfähig ist und was finanziert wird
„Familienwohnen“ ist ein Selbstnutzerdarlehen für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren (oder über 18 mit Behinderung bei Kindergeldbezug). Das Objekt muss in Sachsen liegen und vom Haushalt bewohnt werden. Den Rahmen präzisiert die Neufassung der Förderrichtlinie (FRL Familienwohnen) seit dem 10. Oktober 2025. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/familienwohnen))
Zentrale Schwellen laut SAB: Zu versteuerndes Einkommen bis höchstens 60.000 € (Alleinstehende) bzw. 100.000 € (Paare) zuzüglich 10.000 € je Kind; die Einkommensgrenzen für Haushalte mit geringen Einkünften wurden zum 1. Januar 2026 angehoben. Erforderlich sind 10 % Eigenmittel. Das Gebäude muss mindestens Effizienzklasse E erreichen (Ausnahmen für Denkmale/erhaltenswerte Substanz). Die Selbstnutzungspflicht beträgt 25 Jahre. Starten Sie das Vorhaben nicht und unterschreiben Sie Kauf‑/Bauverträge vor der SAB‑Entscheidung nur mit Rücktrittsklausel, sonst droht der Förderausschluss. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/familienwohnen))
Förderfähig sind u. a. Erwerb und Sanierung selbstgenutzter Wohnungen/Häuser, Neubau und Ersterwerb binnen zwei Jahren, Umnutzung von Nichtwohnraum sowie gemeinschaftliche, auf Selbstnutzung ausgerichtete Projekte. Mietwohnraum ist ausgeschlossen. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/familienwohnen))
Darlehenshöhe, Laufzeit, Tilgung und Sicherheiten
Die Standard‑Darlehenshöhe beträgt 80.000 € pro Haushalt, zuzüglich bis zu 10.000 € bei Mobilitätseinschränkungen. Die Laufzeit liegt bei 25 Jahren mit zwei tilgungsfreien Jahren; anschließend erfolgt die Tilgung in gleichmäßigen Raten (annähernde Tilgungsrate 4,35 % p. a.). Jährliche Sondertilgungen sind möglich. Für Baugemeinschaften gibt es ein gesondertes 2,5‑jähriges Zwischenfinanzierungsdarlehen (bis 500.000 €) zum Grundstückserwerb. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/familienwohnen))
Auszahlung: in bis zu drei Teilbeträgen nach Baufortschritt innerhalb von 36 Monaten; ab dem 13. Monat fallen Bereitstellungszinsen auf nicht abgerufene Beträge an. Ab 50.000 € ist eine Grundschuld erforderlich. Laut Förderrichtlinie sind vorzeitige Rückzahlungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zum jeweiligen Fälligkeitstermin mit Zehn‑Bankarbeitstage‑Ankündigung möglich. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/familienwohnen))
Die SAB verlangt eine dingliche Sicherung „an rangbereiter Stelle“ im Grundbuch. In der Praxis stimmen Sie die Rangfolge (Erst- oder Nachrang) mit Ihrer Bank und der Notarin/dem Notar ab. ([revosax.sachsen.de](https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/19058/43393.pdf?utm_source=openai))
Wie der Förderzins berechnet wird (und wann 0,10 % greift)
Die Richtlinie legt die Methode fest: Ausgangspunkt ist ein „unverbilligter Referenzzinssatz“, auf den ein Basisabschlag und Standardabschläge für Kinderzahl, Effizienzklasse/Denkmalschutz sowie Einkommen angewendet werden. Die SAB‑Matrix (Stand Januar 2026) nennt 5,30 % Referenzzins, 1,50 % initialen Basisabschlag und 0,65 % Standardabschlag. Daraus ergaben sich vor der Senkung im August 2026 Festzinsen von 0,10 % bis 3,15 % für die Jahre 1–25; der Mindestzins von 0,10 % gilt weiterhin. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/documents/d/guest/konditionen_famwo?download=true))
Laut Matrix greift 0,10 % z. B. bei Haushalten mit fünf Kindern (oder vier Kindern plus „einkommensschwach“), sofern die Effizienzvorgaben (mind. Klasse E; bei bestimmten Altbauten nach Verbesserung Klasse D) erfüllt sind. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/documents/d/guest/konditionen_famwo?download=true))
Kombination mit KfW‑ und Bankdarlehen
Die SAB verlangt, dass „Familienwohnen“ „mit einem KfW‑Wohnraumförderkredit kombiniert werden soll“ (typisch KfW 124). SAB veröffentlicht KfW‑Auszüge auf der Zinsseite; Stand 17. September 2026 zeigt der Auszug zum KfW 124 ca. 4,02 % (10 Jahre fest/25 Jahre Annuität) bzw. 4,04 % (10 Jahre fest/35 Jahre Annuität). ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/familienwohnen))
Bleibt eine Lücke, bietet die SAB ein separates „Förderergänzungsdarlehen“ zur Komplettierung an; die Indikation vom 17. September 2026 nennt etwa 4,63 % (10 Jahre) bzw. 4,99 % (15 Jahre) – abhängig von Fall und Beträgen. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/zinskonditionen-immobilienfinanzierungen?p_l_back_url=%2Fsuchergebnisse%3Fdelta%3D40%26p_l_back_url%3D%252Fsuchergebnisse%253Fq%253DVerbesserung%252Bder%252Bregionalen%252BWirtschaftsstruktur%26q%3DGRW-Koordinierungsrahmen%25E2%2580%2593%2BRegelungen%2B%25C3%25BCber%2BVoraussetzungen%252C%2BArt%2Bund%2BIntensit%25C3%25A4t%2Bder%2BF%25C3%25B6rderung%26start%3D12&p_l_back_url_title=Suchergebnisse))
Viele Käufer ergänzen zudem ein erstrangiges Bankdarlehen für den Rest. Das ist grundsätzlich kompatibel, erfordert aber die Abstimmung der Grundschuldränge zwischen Bank und SAB. Die FRL verlangt eine dingliche Sicherung an rangbereiter Stelle; Banken bepreisen Nachrangforderungen wegen des höheren Risikos oft teurer. Klären Sie dies ausdrücklich mit Bank und Notariat. ([revosax.sachsen.de](https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/19058/43393.pdf?utm_source=openai))
Ablauf der Antragstellung und Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt über das SAB‑Portal; die SAB stellt einen Produktfinder bereit und erstellt zunächst ein unverbindliches Angebot. Beginnen Sie das Vorhaben nicht und schließen Sie Kauf‑/Bauverträge erst nach Zusage – bzw. nur mit Rücktrittsklausel. Beizufügen sind u. a. Nachweise der Eigenmittel, ein aktueller Grundbuchauszug, Geburtsurkunden der Kinder sowie (bei Kombination mit KfW über die SAB) KfW‑Formblätter. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/familienwohnen))
SAB veröffentlicht datierte Zinskonditionen; nutzen Sie diese für Ihre Kalkulation und Zinsbindung. Die aktuelle Seite weist „Stand: 17. September 2026“ aus. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/zinskonditionen-immobilienfinanzierungen?p_l_back_url=%2Fsuchergebnisse%3Fdelta%3D40%26p_l_back_url%3D%252Fsuchergebnisse%253Fq%253DVerbesserung%252Bder%252Bregionalen%252BWirtschaftsstruktur%26q%3DGRW-Koordinierungsrahmen%25E2%2580%2593%2BRegelungen%2B%25C3%25BCber%2BVoraussetzungen%252C%2BArt%2Bund%2BIntensit%25C3%25A4t%2Bder%2BF%25C3%25B6rderung%26start%3D12&p_l_back_url_title=Suchergebnisse))
Risikohinweis: Ohne Nachweis der 10 % Eigenmittel oder der Effizienzklassenvorgaben erfolgt keine Zusage. Bei Verstoß gegen die 25‑jährige Selbstnutzungspflicht drohen Folgen nach der Richtlinie; lassen Sie sich vor Unterzeichnung beraten (Notariat bzw. Fachanwalt), wenn Sie einen baldigen Umzug/Verkauf erwägen. ([sab.sachsen.de](https://www.sab.sachsen.de/familienwohnen))
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