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Bayern 2026: Sozialer Mietwohnungsbau – bis 15.10. für 2027 bewerben, 15 % Eigenmittel

Bayern stellt 2027 auf ein Jahresbauprogramm um. Private Vermieter mfcssen sich bis 15.10.2026 bewerben, 15 % Eigenmittel nachweisen und bestimmte Formulare einreichen. Wir erle4utern Hf6chstgrenzen, Konditionen und Unterlagen.

Neubau-Mehrfamilienhaus in Bayern mit Kran

Was sich 2027 e4ndert und warum der Stichtag 15. Oktober 2026 ze4hlt

Bayern stellt seine Ff6rderung ffcr sozialen Mietwohnungsbau ab 2027 auf ein Jahresbauprogramm um. Projekte mfcssen zune4chst von der zuste4ndigen Bewilligungsstelle in das Jahresbauprogramm 2027 aufgenommen werden. Das Ministerium setzt den 15. Oktober 2026 als Bewerbungsende ffcr den Jahrgang 2027 fest. Zugleich weist es darauf hin, dass die genannten Konditionen unter dem Vorbehalt der neuen landesweiten Wohnungsbauff6rderrichtlinie ffcr 2027 stehen. Zuste4ndig sind die Regierungen bzw. im Stadtgebiet die Landeshauptstadt Mfcnchen sowie Nfcrnberg und Augsburg. ([mobilitaet.bayern.de](https://www.mobilitaet.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php))

Das „Standardprogramm“ 2027 ffchrt ein staatliches Darlehen und Zuschfcsse ffcr private und f6ffentliche Tre4ger ein, die Mietwohnungen in Mehrfamilienhe4usern schaffen. Verf6ffentlichte Eckpunkte sind: ein staatliches Darlehen mit 2,5 % Zins; ein Basiszuschuss bis 600 e282ac/mb2 Wohnfle4che; Aufstockungen ffcr barrierefreie Grundrisse (bis 100 e282ac/mb2) und ffcr Aufzfcge (20.000 e282ac je Obergeschoss). Die Sozialbindung betre4gt 35 Jahre. Eine Kombination mit der Bundesff6rderung KfW‑KFN ist vorgesehen. ([mobilitaet.bayern.de](https://www.mobilitaet.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php))

Der Freistaat hat die neue Struktur und die Mittelausstattung (1,15 Mrd. e282ac ffcr Mietwohnraum und „Junges Wohnen“ im Jahresbauprogramm 2027) angekfcndigt und eine einheitliche Richtlinie angelegt. Detailgrenzen und technische Kriterien werden in dieser Richtlinie und den Unterlagen der Bewilligungsstellen festgelegt. ([bayern.de](https://www.bayern.de/wohnraumfoerderung-neu-aufgestellt/?utm_source=openai))

Darlehensgrenzen und -hf6hen: Was feststeht und was noch aussteht

Ffcr private Vermieter im Standardprogramm 2027 hat der Freistaat zum 20. September 2026 den Zinssatz und Zuschussobergrenzen verf6ffentlicht, jedoch keine feste Darlehensobergrenze je Einheit oder je mb2 auf der Programmseite benannt. Zugleich heidft es, die 2027er Konditionen ge4lten „vorbehaltlich des Inkrafttretens“ der neuen Richtlinie; Vorgaben zur Darlehensbemessung und eventuelle Hf6chstbetre4ge sind daher in der Richtlinie bzw. in Hinweisen der Bewilligungsstellen zu erwarten. ([mobilitaet.bayern.de](https://www.mobilitaet.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php))

Zwei Bezugspunkte ordnen die Erwartungen ein. Erstens nutzt das bis Jahresende 2026 geltende Paket ein einkommensorientiertes Modell: Ein belegungsabhe4ngiges Darlehen wird so bemessen, dass es die Differenz zwischen ortsfcblicher Erstvermietungsmiete und einkommensabhe4ngiger „zumutbarer Miete“ deckt; 2026 lag der Zinssatz hier fest bei 4,5 % ffcr 40 oder 55 Jahre. Gleichzeitig wurden 2026 objektspezifische Zuschfcsse mit 2.000 e282ac/mb2 (40 Jahre) bzw. 2.200 e282ac/mb2 (55 Jahre) sowie Boni (z. B. 20.000 e282ac je geeignetem Geschoss ffcr Aufzfcge) gewe4hrt. Das verdeutlicht, dass Bayern Darlehen traditionell aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung statt mit starren Pauschalobergrenzen herleitet. ([bayernlabo.de](https://bayernlabo.de/fileadmin/user_upload/mietwohnraum/bayernlabo-merkblatt-mietwohnraumfoerderung.pdf))

Zweitens bestehen im kommunalen Strang 2027 explizite Kappungen: bis 60 % der Gesamtkosten (inkl. Grundstfcck) als zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen ffcr Kommunen sowie bis 30 % als staatliches Darlehen zu 0,5 % ffcr mehrheitlich kommunale Unternehmen. Das ist zwar ein anderer Weg als ffcr private Vermieter, zeigt aber, wie der Staat dort Obergrenzen setzt, wo er sie beabsichtigt. ([stmb.bayern.de](https://stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen_von_kommunen/index.php))

Die 15 %-Eigenmittelregel und wo Sie einreichen

Private Bauherren mfcssen mindestens 15 % der Gesamtkosten als Eigenmittel einbringen. Diese Vorgabe findet sich auf der Programmseite 2027 und wird in den Hinweisen der Bewilligungsstellen ffcr 2026 beste4tigt. Der Antrag ist bei der zuste4ndigen Bewilligungsstelle (Regierung bzw. in den Stadtgebieten Mfcnchen, Nfcrnberg oder Augsburg) einzureichen. Beginnen Sie nicht vor Bewilligung mit dem Bau; ein vorzeitiger Beginn gefe4hrdet die Ff6rderfe4higkeit. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt. ([mobilitaet.bayern.de](https://www.mobilitaet.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php))

Unterlagen ffcr private Vermieter bis Oktober 2026

Die Behf6rden benennen die Kernunterlagen, die sie bei Antre4gen zum Mietwohnungsbau erwarten. Ffcr den Jahrgang 2027 stellt das Ministerium die Formulare unter „Formulare und Hinweise“ bereit; die Regierung von Oberbayern ffchrt die Unterlagenkategorien auf. Praktisch sollten Sie folgendes Paket zusammenstellen: Bewerbungsformular ffcr das Jahresbauprogramm (Standardprogramm); Erkle4rung des Antragstellers zur Zwischenfinanzierung (falls einschle4gig); Verzeichnis der Wohnungen; bautechnische Unterlagen (Ple4ne, Kostenberechnung nach DIN 276 mit KG 300/400; Energiekonzept bei Kombination mit KfW KFN); Nachweise zu Eigen‑ und Fremdmitteln; Nachweis fcber Grundstfcck oder Erbbaurecht; sowie ggf. Vertre4ge der Baubetreuung. Viele Vordrucke stellt das Ministerium als Download bereit. ([mobilitaet.bayern.de](https://www.mobilitaet.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php))

Rechnen Sie prozessual mit weiteren Formularen: Ratenabrufe ffcr die Auszahlung; Antre4ge ffcr etwaige Zusatzff6rderungen; sowie Einkommenserkle4rungen ffcr mf6gliche Mieterhaushalte, sofern dies in Ihrem Bewilligungsbescheid vorgesehen ist. Auf der Mietwohnungsff6rderungsseite sind die Muster direkt verlinkt. ([mobilitaet.bayern.de](https://www.mobilitaet.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php))

Praxis‑Hinweis: Durchffchrerin ist die BayernLabo (BayernLB); die Antre4ge werden jedoch zune4chst durch die Bewilligungsstelle entschieden. Anschliedfend erteilt die BayernLabo die Darlehenszusage und zahlt in Raten aus. Planen Sie vom Stichtag 15.10.2026 rfcckwe4rts und frieren Sie Planung und Kosten vor der Einreichung ein. ([bayernlabo.de](https://bayernlabo.de/mietwohnraum/bayerisches-wohnungsbauprogramm?utm_source=openai))

Mieten, Bindungen und der Unterschied 2026 vs. 2027

Im Standardprogramm 2027 betre4gt die Sozialbindung ffcr private Vorhabentre4ger 35 Jahre. Mieter benf6tigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS); zudem kann der Staat einen Mietzuschuss leisten, damit die „zumutbare Miete“ vor Ort tragbar bleibt. Ffcr die niedrigste Einkommensstufe nennt das Ministerium eine Bandbreite von 5–10 e282ac/mb2, die vor Ort festgesetzt wird. ([mobilitaet.bayern.de](https://www.mobilitaet.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php))

Im 2026er einkommensorientierten Paket gelten he4ufig le4ngere Bindungen (z. B. 40 oder 55 Jahre laut Merkblatt); das Darlehen wird fcber die Differenz zwischen ortsfcblicher Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete dimensioniert; ffcr die Bandbreite der zumutbaren Miete sind 4–7 e282ac/mb2 genannt. Wenn Sie bereits 2026 verhandeln, fcbertragen Sie die 2027er Zahlen nicht; die 2027er Konditionen stehen ausdrfccklich unter Richtlinienvorbehalt. ([bayernlabo.de](https://bayernlabo.de/fileadmin/user_upload/mietwohnraum/bayernlabo-merkblatt-mietwohnraumfoerderung.pdf))

Praktische Risiken und ne4chste Schritte ffcr ausle4ndische Investoren

- Wer den 15. Oktober 2026 verpasst, wartet ein Jahr; die Ff6rderung le4uft nun je4hrlich. Stimmen Sie Ihr Vorhaben frfchzeitig mit der Bewilligungsstelle ab und frieren Sie Planung und Kosten vor Einreichung ein. ([mobilitaet.bayern.de](https://www.mobilitaet.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php)) - Kein Baubeginn vor Bewilligung; ein vorzeitiger Beginn kann die Ff6rderung ausschliedfen. Sichern Sie die Zwischenfinanzierung und reichen Sie ggf. die entsprechende Erkle4rung ein. ([regierung.oberbayern.bayern.de](https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37201/40446/leistung/leistung_111/index.html)) - Feste Darlehensobergrenzen ffcr private 2027er Vorhaben sind vor Erlass der Richtlinie nicht verf6ffentlicht; kalkulieren Sie vorsichtig mit einer gedeckelten Staatsdarlehensquote und kle4ren Sie dies mit Ihrer Bewilligungsstelle. Es handelt sich um eine Ff6rderung, nicht um einen Rechtsanspruch. ([mobilitaet.bayern.de](https://www.mobilitaet.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php)) - Vertragspartei ffcr das Darlehen ist nach dem Bewilligungsbescheid die BayernLabo; die Auszahlung erfolgt in Raten. Kfcmmern Sie sich frfch um Sicherheiten und AML/KYC‑Pflichten. ([bayernlabo.de](https://bayernlabo.de/mietwohnraum/bayerisches-wohnungsbauprogramm?utm_source=openai))

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung. Zur Gestaltung wenden Sie sich an einen deutschen Notar (Kauf/Erbbaurecht), einen Steuerberater (Steuern) und ein lokales Architekturbfcro bzw. Energieberater (DIN 276, KFN‑Kombination).

Nichts auf dieser Seite ist Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Preisspannen sind indikative Angebotspreise und weichen zwischen den Quellen methodisch bedingt voneinander ab. Prüfen Sie jede Zahl mit einem Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt, bevor Sie Kapital binden.