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BEG ab 21.07.2026: 5 %-SerSan‑Bonus jetzt auch bei EH 70 EE

Deutschland hat den SerSan‑Bonus der BEG zum 21.07.2026 auf EH 70 EE ausgeweitet. Anträge voraussichtlich ab Ende September 2026. Was sich ändert und welche Unterlagen Ausländer vorbereiten müssen.

Vorgefertigte, gedämmte Fassadenelemente an einem Altbau‑Mehrfamilienhaus

Was sich seit dem 21.07.2026 geändert hat

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde mit Wirkung zum 21.07.2026 angepasst. In der systemischen Sanierung (KfW‑Programme) fördert die KfW nur noch die Stufen EH 40/55/70/85 sowie Denkmal, jeweils als EE‑ oder NH‑Klasse. Gleichzeitig entfiel der Zusatz von 5 Prozentpunkten für die EE‑Klasse, und die regulären Tilgungszuschüsse wurden in BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) durchgängig um 10 Prozentpunkte abgesenkt. Dies hat die KfW in ihrer BEG‑Übersichtsseite und in Presseunterlagen zum 21.07.2026 bestätigt.

Neu: 5 % SerSan‑Bonus jetzt auch bei EH 70 EE

Bislang galt der Bonus für „Serielle Sanierung“ (SerSan) nur, wenn ein seriell saniertes Wohngebäude EH 40 oder EH 55 erreichte; dann erhöhte er den Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte. Seit dem 21.07.2026 wird der SerSan‑Bonus auf serielle Sanierungen ausgeweitet, die EH 70 EE erreichen; hier beträgt der Zuschlag 5 Prozentpunkte. Die KfW kündigt an, dass die Beantragung dieses erweiterten Bonus voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich ist. Das technische Infoblatt (Version 11.0, in Kraft seit 16.09.2026) nennt den 24.09.2026 als Starttermin für die Beantragung der (neuen und erweiterten) SerSan‑Regelungen.

Wie der Pfad „Serielle Sanierung“ definiert ist

Das KfW‑Infoblatt (Version 11.0) legt mindestspezifische Anforderungen für die serielle Sanierung fest. Die Fassade ist mit seriell, werkseitig vorgefertigten Elementen auf Basis eines digitalen 3‑D‑Aufmaßes zu sanieren. Mindestens 80 % der gegen Außenluft gerichteten Fassadenflächen (entweder der wärmeübertragenden Fassade oder der gesamten Fassade) müssen vollständig mit diesen Elementen belegt werden. Die Elemente sind vor Ort in unveränderter Größe und Form zu montieren; ist ein Fenstertausch erforderlich, müssen Fenster oder Rahmen bereits werkseitig in die Elemente integriert sein. Die Elementhöhe muss mindestens der lichten Geschosshöhe entsprechen; Elemente direkt unter Dachüberständen sind von der Höhenanforderung ausgenommen. Diese technischen Punkte müssen sich in den fachlichen Bestätigungen zur Antragstellung und zur Durchführung wiederfinden.

Wer beantragen kann und über welches Programm

Wohngebäude‑Vollsanierungen (BEG WG) laufen über den KfW‑„Wohngebäude – Kredit (261)“. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Unternehmen und sonstige juristische Personen. Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Antragszeitpunkt mindestens fünf Jahre zurückliegen. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie müssen die Sanierungskosten gesondert ausgewiesen sein (z. B. im Kaufvertrag), um förderfähig zu sein. Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss gutgeschrieben. Für „Worst Performing Buildings“ (WPB) ist ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 10 % möglich, wenn die WPB‑Kriterien erfüllt sind. Laut KfW ist der Bonus für serielle Sanierung mit dem WPB‑Bonus sowie mit der NH‑Klasse kumulierbar; der separate 5‑%‑EE‑Klassen‑Bonus wurde am 21.07.2026 gestrichen.

Ab wann Sie beantragen können

Die KfW kündigt an, dass Anträge für den erweiterten SerSan‑Bonus bei EH 70 EE voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sind. Das technische Infoblatt 11.0 nennt den 24.09.2026 als Starttermin für die Beantragung der neuen und erweiterten SerSan‑Regelungen. Planen Sie Ihre Vertragsabschlüsse entsprechend. Schließen Sie keine Ausführungsverträge vor Antragstellung, es sei denn, Sie verwenden eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, wie sie für KfW‑Finanzierungen vorgesehen ist. Ihren KfW‑261‑Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner auf Basis der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die Ihre Energieeffizienz‑Expertin bzw. Ihr ‑Experte erstellt.

Unterlagen‑Checkliste für nichtdeutsche Käuferinnen und Käufer

Die KfW knüpft die Förderung nicht an die Staatsangehörigkeit; maßgeblich sind Gebäude, Sanierungspfad und Verfahren. Als ausländische Käuferin oder ausländischer Käufer sollten Sie frühzeitig Folgendes vorbereiten:

- Einbindung von Energieeffizienz‑Expertinnen/-Experten und BzA. Für systemische Sanierungen ist eine in Deutschland gelistete Energieeffizienz‑Expertin bzw. ein ‑Experte einzubinden. Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) ist Pflichtdokument und Grundlage für den KfW‑261‑Antrag Ihrer Bank.

- Nachweise zur seriellen Sanierung. Ihr Planer/Systemanbieter sollte den seriellen Fassadenansatz dokumentieren: digitales 3‑D‑Aufmaß, Systembeschreibung, Beleg der Mindestabdeckung von 80 % der gegen Außenluft gerichteten Fassadenflächen mit vorgefertigten Elementen, werkseitige Integration von Fenstern/Rahmen (falls erforderlich) und Pläne zur Elementhöhe. Diese Punkte müssen in BzA und später in der BnD (Bestätigung nach Durchführung) enthalten sein.

- EE‑Klasse und Zielstandard. Für EH 70 EE ist mit der Expertin/dem Experten zu klären, wie die EE‑Kriterien im Maßnahmenpaket erreicht werden; dies muss sich in Energiebilanz und BzA/BnD widerspiegeln. Beim Ersterwerb einer frisch sanierten Immobilie müssen die Sanierungskosten im notariellen Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.

- Angebote und bedingte Verträge. Holen Sie detaillierte Unternehmerangebote ein. Wenn ein Abschluss vor der KfW‑Antragstellung nötig ist, verwenden Sie aufschiebende/auflösende Bedingungen, die KfW‑konform sind.

- Bei WEG‑Eigentum. Fassen Sie einen formellen Eigentümerbeschluss zur Sanierung und Antragstellung; KfW verlangt die entsprechenden WEG‑Beschlüsse.

- Bank‑Onboarding (KYC/AML). Ihr Finanzierungspartner identifiziert Sie nach Geldwäschegesetz (GwG) – regelmäßig mit Reisepass oder einem zulässigen Ausweisdokument – und holt eine steuerliche Selbstauskunft (FKAustG/CRS) ein. Planen Sie als Nicht‑Residentin/Nicht‑Resident zusätzliche Zeit ein. Für das (inzwischen geschlossene) Zuschussportal verwies die KfW ebenfalls auf Identitätsprüfungen; Banken wenden bei Kreditvorlagen vergleichbare AML‑Pflichten an.

Praktisches Vorgehen und Fallstricke

- Reihenfolge. Binden Sie zuerst die Energieeffizienz‑Expertin/den ‑Experten ein; planen Sie die Maßnahmen zum Erreichen von EH 70 EE über die serielle Sanierung; erstellen Sie die BzA; gehen Sie dann mit der BzA zu einem Finanzierungspartner für den KfW‑261‑Antrag. Beginnen Sie die Umsetzung nicht vorzeitig – es sei denn, Ihre Verträge sind KfW‑konform bedingt.

- Zeitachse. Der SerSan‑Antragspfad für EH 70 EE öffnet laut KfW‑Infoblatt am 24.09.2026. Die KfW hat in Programmhinweisen zusätzlich „Ende September 2026“ genannt. Die Haushaltsmittel‑Klausel gilt weiterhin; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

- Kombinationen. SerSan ist mit WPB und der NH‑Klasse kombinierbar. Der separate 5‑%‑EE‑Klassen‑Bonus entfällt. Für die genaue Kombinationsdeckelung gilt das zum Antragszeitpunkt aktuelle KfW‑Merkblatt/Infoblatt; frühere Unterlagen kannten Obergrenzen, und das Ministerium hat Anpassungen in der Verknüpfung SerSan–WPB angekündigt.

- Technische Konformität. Flächenabdeckung, Elementhöhe, werkseitige Fensterintegration und das digitale Aufmaß sind Prüfgegenstände. Unterschreitungen gefährden den SerSan‑Zuschlag bei der Abnahme.

- Ersterwerb eines sanierten Objekts. Achten Sie auf die gesonderte Ausweisung der Sanierungskosten im notariellen Kaufvertrag; andernfalls kann die KfW die förderfähigen Kosten nicht zuordnen.

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