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Rheinland‑Pfalz LBauO – Änderungen ab 1. Januar 2026 und Entwurf vom 19. September 2026

Was sich zum 1. Januar 2026 in der Landesbauordnung gendert hat, was der Entwurf vom 19. September 2026 ankndigt und welche Unterlagen Kuferinnen in Mainz und Koblenz genau einreichen mssen.

Kleines Lckenbau-Mehrfamilienhaus in Mainz mit schmaler Zufahrt und PV-Dach

Das seit 1. Januar 2026 geltende Recht

Das „Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften“ vom 22. September 2025 wurde am 1. November 2025 teilweise, am 1. Januar 2026 mit weiteren Punkten wirksam. Das Land verffentlicht hierzu eine Synopse und einen konsolidierten nderungstext. Die folgenden Verweise beziehen sich auf die genderten Paragraphen der LBauO. ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf))

Zuständige Stelle. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen, nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung. Die Bauaufsichtsbehörde leitet ihn zur Stellungnahme bzw. zum Einvernehmen an die Gemeinde weiter. Das regeln § 63 Abs. 1 und 3 LBauO. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/rp/z25_0549.htm))

Fristen und Genehmigungsfiktion. Im vereinfachten Verfahren (§ 66 LBauO) wurden die Fristen neu gefasst. Für Vorhaben nach § 66 Abs. 1 Nr. 1–10 ist binnen 1 Monat zu entscheiden; nach Abs. 2 und 3 binnen 3 Monaten. Der Fristbeginn ist bestimmt: 15 Arbeitstage nach Antragseingang (oder nachgereichten Unterlagen). Bei Fristversäumnis gilt die Baugenehmigung als erteilt; für Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB gilt dies nicht. Für EE‑Anlagen nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 gelten zudem Höchstdauern: unter 150 kW längstens 1 Jahr, sonst 2 Jahre; jeweils verlängerbar um bis zu 1 Jahr bei außergewöhnlichen Umständen. ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf))

Zufahrt. § 6 Abs. 2 LBauO präzisiert die „gesicherte Zufahrt“ und erweitert die privilegierten Außenbereichsvorhaben auf BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1–6, 8 und 9; ein nicht befahrbarer Wohnweg genügt, wenn der Brandschutz gewährleistet ist. ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf))

Digitale Bekanntgabe. Mehrere Vorschriften wurden so angepasst, dass Bescheide auch nach § 9 Abs. 1 OZG elektronisch „bekannt gegeben“ werden können (z. B. § 74 Abs. 1, § 77 Abs. 1, § 83); Inkrafttreten am 1. Januar 2026. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/rp/z25_0549.htm))

Baulast und Kataster. § 86 Abs. 3 LBauO verlangt seit 1. Januar 2026 die Mitteilung von Baulasteinträgen an die zuständigen Vermessungs‑ und Katasterbehörden (Plural). Das ist relevant für Due Diligence und Grundbuch‑/Katasterabgleiche. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/rp/z25_0549.htm))

Brandschutz bei Umnutzungen im Bestand. Neu in § 44 Abs. 8–10: Umnutzung rechtmäßig bestehender Gebäude zu Wohnraum, Dachausbau und Aufstockungen um maximal zwei Geschosse zu Wohnzwecken mit angepassten (nicht vollumfänglichen) Brandschutzanforderungen; Ausgleich u. a. über Entrauchung des notwendigen Treppenraums; Hochhäuser sind ausgenommen. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/rp/z25_0549.htm))

Abstandsflächen im Bestand. § 8 Abs. 11 erlaubt bei Gebäuden mit nicht einhaltbaren heutigen Abständen bestimmte Maßnahmen wie innere Änderungen, Nutzungsänderungen, Anbauten innerhalb zulässiger Tiefe sowie Aufstockungen im Rahmen des bestehenden Abstandsflächenkörpers; Energie‑Sparmaßnahmen und Solaranlagen dürfen die Abstandsfläche um bis zu 0,40 m reduzieren. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/rp/z25_0549.htm))

Genehmigungsgrenzen, die Sie wirklich nutzen kf6nnen

Die LBauO enthlt in § 62 einen umfangreichen Katalog verfahrens-/genehmigungsfreier Vorhaben. Fr kleine Manahmen sind vor allem folgende Schwellen relevant (andere Gesetze wie Denkmal‑ oder Naturschutzrecht gelten weiter):

- Kleine Gebude bis 50 m³ umbauten Raums, im Außenbereich bis 10 m³, ohne Aufenthaltsrume, Toiletten oder Feuersttten; Gartenlauben im Dauerkleingarten sind gesondert genannt. Garagen und Verkaufsstnde sind hiervon nicht umfasst. ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf)) - Private Garagen, berdachte Fahrradstellpltze und Fahrradabstellpltze bis 50 m² Grundflche und 3,20 m mittlerer Auenwandhhe (Giebelwnde ≤ 4 m); nicht im Außenbereich und nicht im Umfeld von Kultur-/Naturdenkmalen. ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf)) - Wrmepumpen und Brennstoffzellenheizgerte sind genehmigungsfrei; handelt es sich um Feuersttten, gilt die Fachunternehmerregel in § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a. Gebudeintegrierte PV an Dchern/Fassaden ist genehmigungsfrei (Hochhuser ausgenommen); gebudeunabhngige PV in Gewerbe‑/Industriegebieten bis 3 m Hhe und 9 m Lnge ist genehmigungsfrei. ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf)) - Neu durch das Gesetzespaket 2025/26: Genehmigungsfreiheit fr PV, wenn eine rtliche Satzung nach § 88 Standort/Grße festlegt und die Anlage diesen Festsetzungen entspricht; auerdem kleine Wasserstofferzeugung zur Eigennutzung sowie kombinierte Erzeugungs‑/Nutzungsgerte mit Speichermenge bis 20 kg. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/rp/z25_0549.htm)) - Ladepunkte fr E‑Fahrzeuge auerhalb von Gebuden sind genehmigungsfrei, einschlielich der notwendigen Versorgungstechnik. ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf)) - Antennenanlagen bis 15 m auf Gebuden sind genehmigungsfrei; im Außenbereich sind freistehende Masten bis 20 m ebenfalls genehmigungsfrei (Denkmalbereiche ausgenommen). Kleinwindanlagen sind bis 10 m Gesamthhe (auf Dchern bis 2 m) genehmigungsfrei in Gewerbe‑/Industriegebieten und im Außenbereich, wenn sie einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB dienen. ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf))

Bentigt Ihr Vorhaben eine Genehmigung, fllt aber ins vereinfachte Verfahren (§ 66)—z. B. Wohngebude bis GK 3, nicht gewerblich genutzte Gebude bis 300 m³, Garagen bis 100 m², gebudeunabhngige PV und weitere EE‑Anlagen nach § 66 Abs. 1 Nr. 1–11—regelt das Land, welche Nachweise (Standsicherheit, Wrme‑/Schallschutz) sptestens zum Baubeginn vorliegen mssen und wann die Genehmigungsfiktion greift. Fr Masten/Antennen bis 50 m gengt nur eine Standsicherheitsbescheinigung (§ 66 Abs. 2 S. 3). ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf))

Was in Mainz und Koblenz einzureichen ist

- Verfahrensweg. Seit 1. Januar 2026 reichen Sie den Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehrde ein; diese holt das gemeindliche Einvernehmen ein. Mainz stellt dies in seinem Serviceeintrag dar; Koblenz beschreibt denselben Rahmen. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/rp/z25_0549.htm)) - Digital. Das Land rechnet 2026 mit dem flchendeckenden digitalen Bauantrag; Unterlagen sind grundstzlich als PDF/A je Dokument einzureichen. Die Stadt Mainz nimmt seit dem 13. April 2026 digitale Bauantrge/Bauvoranfragen an und verlangt bergangsweise zwei Papierexemplare; Papierunterschriften von Entwurfsverfasserin/Bauherrin entfallen bei elektronischer Einreichung. ([mkbwk.rlp.de](https://mkbwk.rlp.de/themen/baurecht-und-bautechnik/digitaler-bauantrag?utm_source=openai)) - Plne und Lagedaten. Fr die Genehmigung bentigen Sie regelmßig einen Lageplan nach den technischen Vorgaben; Mainz erstellt amtliche Lageplne fr sein Stadtgebiet, abgerechnet nach der landesweiten Gebhrenverordnung. ([mainz.de](https://mainz.de/vv/produkte/bauamt/lageplan-bauantrag-beantragen?utm_source=openai)) - Baulast‑Prfung. Vor dem Kauf sollten Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis fr das Grundstck einholen. Mainz und Koblenz bieten diesen Service; seit 1. Januar 2026 werden Eintragungen gemß § 86 Abs. 3 LBauO auch den Vermessungs‑ und Katasterbehrden mitgeteilt, was die Nachweisfhrung im Liegenschaftskataster verbessert. ([mainz.de](https://mainz.de/vv/produkte/bauamt/baulastenverzeichnis-auskunft-beantragen?utm_source=openai)) - Zeitanstze. Im vereinfachten Verfahren knnen Sie nach Fristbeginn (15 Arbeitstage nach Antrag bzw. Nachreichen) mit 1–3 Monaten rechnen; fr EE‑Anlagen nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 gelten Hchstdauern von 1–2 Jahren je nach Grße, verlngerbar um 1 Jahr in Ausnahmefllen. Die Genehmigungsfiktion kann greifen, gilt aber nicht fr Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB. Bercksichtigen Sie dies bei Long‑Stop‑Regelungen. ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf))

Risiko‑Hinweis. „Genehmigungsfrei“ bedeutet nicht frei von allen Vorschriften: Denkmal‑, Umwelt‑, Straen‑ und Nachbarrecht bleiben anwendbar; teils bestehen Anzeige‑ oder Nachweispflichten zum Baubeginn. Ziehen Sie fr Zweifelsflle eine lokale Architektin/einen lokalen Architekten oder spezialisierten Rechtsbeistand hinzu. ([fm.rlp.de](https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauordnungsrecht/Synopse_Zweites_Landesgesetz_zur_AEnderung_baurechtlicher_Vorschriften.pdf))

Am 19. September 2026 hochgeladener Entwurf – was er signalisiert

Am 19. September 2026 wurde auf der Verkndungsplattform des Landes der Datensatz „Entwurf eines Vierten Landesgesetzes zur nderung der LBauO“ aktualisiert und der Ministerratsbeschluss erneut verffentlicht. Das einseitige Dokument verweist auf den Kabinettsbeschluss vom 7. Juni 2022 und skizziert die politische Stoßrichtung: geringere Abstandsflchen fr Windenergie, Verfahrensvereinfachungen fr PV‑Freiflchenanlagen, mehr Fahrradstellpltze sowie reduzierte Abstandsflchen und erweiterte Genehmigungsfreiheit fr Mobilfunkmasten. Das ist noch kein Gesetz, sondern ein Signal fr voraussichtliche Erleichterungen, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt. Beobachten Sie den Datensatz fr den konkreten Entwurfstext. ([verkuendung.rlp.de](https://verkuendung.rlp.de/de/suchergebnisse/dataset/entwurf-eines-vierten-landesgesetzes-zur-anderung-der-landesbauordnung-rheinland-pfalz))

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