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NRW.BANK Wohnen 2026: Zinsen zum 17.09.2026 und Stichtage „Öffentliches Wohnen“ 2026—was private Vermieter und Käufer im 4. Quartal noch tun können

NRW.BANK stellte am 18.09.2026 eine neue Konditionentabelle online. Hier steht, was am 17.09. galt—und die Stichtage der Richtlinie „Öffentliches Wohnen“ 2026 für Anträge im 4. Quartal.

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Zinsen rund um den Stichtag 17. September 2026

Die NRW.BANK pflegt eine täglich aktualisierte „Konditionenübersicht“. Die Fassung mit Stand 18. September 2026 weist neue Zinssätze aus; am 17. September 2026 galt noch das Raster „gültig ab 25. August 2026“, das am Folgetag ersetzt wurde. Maßgeblich ist stets das Angebot Ihrer Hausbank und die Konditionsbestätigung der NRW.BANK. Nutzen Sie die Tabelle vom 18. September zur Orientierung, beachten Sie aber: Am 17. September galt noch das vorherige Raster. ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F))

Die NRW.BANK arbeitet mit risikogerechten Preisklassen (A–I). Nachstehend finden Sie repräsentative A‑Klasse‑Festzinsen aus der Tabelle vom 18. September 2026. Am 17. September war das unmittelbar vorherige Raster in Kraft (für einzelne Laufzeiten sind 25.08.‑Zeilen im selben PDF noch sichtbar); die Unterschiede sind gering und meist im Bereich weniger Basispunkte. Prüfen Sie stets die komplette Matrix und Ihre Preisklasse mit der arrangierenden Bank. ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F))

NRW.BANK.Wohneigentum (selbstgenutztes Wohnen, über die Hausbank): 20/1/10 Jahre 4,33 % A; 25/1/25 5,03 % A; 30/1/30 5,21 % A; 35/1/20 5,13 % A. Für Anschlussfinanzierungen: 10/0/10 4,24 % A. Endfälliges 20/20/20: 5,24 % A. Alle Werte laut Stand 18.09.2026. ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F))

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen (nachhaltiger Wohnungsbau, Miete und Eigentum): 20/1/20 Jahre 3,99 % A; 30/1/30 4,39 % A; 35/1/10 3,55 % A; endfällig 20/20/20 4,44 % A. Im selben PDF ist die ältere 35/1/10‑Zeile noch mit 3,31 % A „gültig ab 25.08.2026“ sichtbar—also vor der Anpassung vom 18. September. ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F))

NRW.BANK.Gebäudesanierung (Sanierung): 10/10/10 endfällig 4,36 % A; 15/1/15 4,53 % A; 20/1/20 4,80 % A; 35/1/15 4,87 % A. ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F))

Wer öffentliche Wohnraumförderung („Öffentliches Wohnen“) mit NRW.BANK‑Top‑up (z. B. NRW.BANK.Wohneigentum oder NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen) kombiniert, geht über die Hausbank; für diesen Darlehensteil gilt die NRW.BANK‑Konditionentabelle. Die Programmseiten bestätigen, dass diese Produkte die Landesförderung ergänzen. ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15337/eigentumsfoerderung---neubau-oder-kauf.html?utm_source=openai))

„Öffentliches Wohnen“ 2026: die Fristen, die das 4. Quartal entscheiden

In der Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen NRW 2026“ sind folgende Stichtage maßgeblich:

- Bewilligungsschlusstermin 2026: 30. November 2026. Bis dahin muss die Bewilligungsbehörde (Kreis/Stadt) den Vorgang bewilligen. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Vorlage bei der NRW.BANK: bis 1. Dezember 2026. Die Bewilligungsbehörde leitet den bewilligten Fall an die NRW.BANK zur Darlehensabwicklung weiter. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Verwaltungskostenbeitrag: 0,5 % p. a. ist Standard; für Anträge, die bis zum Bewilligungsschlusstermin 2026 bewilligt werden, verzichtet die NRW.BANK in den ersten zwei Jahren ab Leistungsbeginn darauf. Die Regelung ist ausdrücklich auf 2026‑Bewilligungen befristet. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf))

Ablaufregeln, die Sie im 4. Quartal beachten müssen:

- Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung. Grundregel: Die Förderzusage muss vor Vorhabenbeginn vorliegen. Beim Ersterwerb zählt der notarielle Kaufvertrag als Vorhabenbeginn; für Selbstnutzer genügt es, dass der Antrag vor Beginn gestellt ist. Eine falsche Reihenfolge führt regelmäßig zum Förderausschluss. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Die Bewilligungsbehörde bestätigt den Antragseingang binnen eines Monats und kann Fristen zur Nachreichung setzen. Planen Sie rückwärts vom 30. November. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Für eine NRW.BANK‑Kreditentscheidung noch im selben Förderjahr ist der „technisch abschließend geprüfte“ Antrag über das Portal WohnWeb einzureichen, sobald Planung und Kosten stabil sind. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf))

Was können private Vermieter im 4. Quartal 2026 noch beantragen?

- Neuschaffung von Mietwohnraum (mindestens vier geförderte Wohnungen pro Gebäude) mit 25‑ oder 30‑jähriger Belegungs‑ und Mietbindung. Die Bewilligungsmiete ist standort‑ und einkommensgruppenabhängig gedeckelt: M1–M3: 6,50 €/m² (EG A) und 7,55 €/m² (EG B); M4: 7,25 €/m² (A) und 8,40 €/m² (B); M4+ (Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster): 7,85 €/m² (A) und 9,00 €/m² (B). Der Höchstbetrag steigt alle 12 Monate ab Bewilligung um 2 %. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Modernisierung von Bestandsmietwohnraum (Abschnitt 4). Die Fertigstellung ist grundsätzlich binnen 24 Monaten nach Bewilligung erforderlich (Verlängerung bei unverschuldeten Gründen möglich). ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Bindungsverlängerung bei auslaufenden Bindungen—10 oder 15 zusätzliche Jahre; in M4/M4+ mit Sonderkonditionen (u. a. 0 % Zins für fünf Jahre, danach 0,5 %, sowie 15 %/20 % Tilgungsnachlass der Restvaluta je nach 10/15 Jahren). ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Bindungserwerb von bestehenden Wohnungen in M4 und M4+ (Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster) für fünf oder zehn Jahre, möglich für freie und bereits vermietete Wohnungen, aber mit Zweckbindung auf EG‑A‑Haushalte. Entscheidend ist eine fristgerechte, vollständige Akte bei der Bewilligungsbehörde. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf))

Was können Selbstnutzer im 4. Quartal 2026 noch beantragen?

- Öffentliche Eigentumsförderung (Neubau, Erst‑ oder Bestandserwerb zur Selbstnutzung) nach der Richtlinie 2026, vorbehaltlich Einkommensgrenzen (derzeit 23.540 € für 1 Person; 28.350 € für 2 Personen; zuzüglich 6.530 € je weiterer Person und 860 € je Kind). Stimmen Sie sich mit der zuständigen Bewilligungsbehörde ab und unterschreiben Sie den notariellen Kaufvertrag nicht vor Antragstellung. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Ergänzend ist ein Top‑up über NRW.BANK‑Produkte wie NRW.BANK.Wohneigentum oder NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen möglich; diese werden über die Hausbank dargestellt und nach der NRW.BANK‑Matrix bepreist. ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15337/eigentumsfoerderung---neubau-oder-kauf.html?utm_source=openai))

Praktische Schritte und Risiken für Nicht‑Residenten und Expatriates

Stellen Sie den Antrag frühzeitig bei der Bewilligungsbehörde am Objektstandort (Stadt oder Kreis). Nutzen Sie die landesweite Antragsstrecke und den WohnWeb‑Prozess; die Online‑„Anfrage“ ist noch kein Antrag. Planer oder Generalunternehmer sollten die Kosten vor der Kreditentscheidung der NRW.BANK „technisch abschließend“ fixieren. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/antraege/anfrage-auf-oeffentliche-wohnraumfoerderung?utm_source=openai))

Für die öffentliche Förderung sind Förderfähigkeit und Bindungsregeln—nicht der Reisepass—maßgeblich. Die Richtlinie verlangt Zuverlässigkeit nach § 9 WFNG NRW und legt Mindest‑Eigenmittel fest. Einkommensgrenzen beziehen sich auf die Zielhaushalte (Mieter oder selbstnutzender Haushalt). Stimmen Sie sich mit der Stadt ab, wenn Sie Wohnungen z. B. für Auszubildende/Studierende, Menschen mit Behinderungen oder Gruppenwohnungen binden möchten—hier gelten Zusatzregeln und Formblätter. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf))

Verlassen Sie sich nicht auf indikativen Tabellen. Die NRW.BANK‑Matrix ist umfangreich, der Endpreis hängt jedoch von Ihrer Preisklasse (A–I), der Laufzeit und der Hausbankmarge ab. Sichern Sie die Kondition über eine Kreditzusage, bevor Sie kostenwirksame Schritte gehen. Zur rechtlichen Reihenfolge (Antrag, Notartermin, Baubeginn) konsultieren Sie eine/n Notar/in. Für Struktur und Steuern (z. B. SPV‑Einsatz) wenden Sie sich an eine/n Steuerberater/in. Wir erteilen keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Anlageberatung. ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F))

Zahlen im Überblick und wo Sie sie prüfen

- Herangezogene Tabelle: NRW.BANK „Konditionenübersicht“, Stand 18. September 2026. Das PDF enthält teils noch Zeilen mit Gültigkeit ab 25. August 2026; rund um den 17.–18. September lassen sich so beide Raster nachvollziehen. ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F)) - Öffentliche Förderung: Bewilligungsschlusstermin 30. November 2026; Vorlage bei der NRW.BANK bis 1. Dezember 2026; Verzicht auf den Verwaltungskostenbeitrag in den ersten zwei Jahren nur für bis zum 2026‑Schlusstermin bewilligte Fälle. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Mietobergrenzen: Bewilligungsmieten 6,50 €/7,55 € (M1–M3), 7,25 €/8,40 € (M4), 7,85 €/9,00 € (M4+); jährlicher Anstieg um 2 % ab Bewilligung. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Eigentumsförderung: einkommensabhängig (z. B. 23.540 € für 1 Person; 28.350 € für 2; +6.530 € je weiterer Person; +860 € je Kind). ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-ministerial-gazette/2026/04/02/b96fc6/03-04-2026-foerderrichtlinie-oeffentliches-wohnen-.pdf)) - Einstieg: NRW‑Bauportal‑Anfrage und NRW.BANK‑Seite zur Eigentumsförderung. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/antraege/anfrage-auf-oeffentliche-wohnraumfoerderung?utm_source=openai))

Nichts auf dieser Seite ist Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Preisspannen sind indikative Angebotspreise und weichen zwischen den Quellen methodisch bedingt voneinander ab. Prüfen Sie jede Zahl mit einem Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt, bevor Sie Kapital binden.