Köln 2026: Kurzzeitvermietung mit Wohnraum‑ID, 90‑Tage‑Grenze und Bußgeldern bis 500.000 €
Seit 1. Juli 2022 ist in Köln vor jeder Werbung für Kurzzeitvermietung eine Wohnraum‑ID Pflicht. Es gilt eine 90‑Tage‑Grenze; seit 1. Juli 2026 greifen strengere Plattformmeldungen. Bußgelder bis 500.000 €.
Was sich wann geändert hat
Das Wohnraumstärkungsgesetz Nordrhein‑Westfalen (WohnStG NRW) schuf einen einheitlichen Rahmen zur Regulierung der Kurzzeitvermietung. Köln setzt dies durch die Pflicht zur Wohnraum‑Identitätsnummer (Wohnraum‑ID, auch Wohnraum‑Identitätsnummer/WIN) vor jeder Werbung für ein Kurzzeitangebot um. Das Landesportal bestätigt den Beginn der Registrierungspflicht in Köln am 1. Juli 2022. Brühl folgte 2026; weitere gelistete NRW‑Städte sind Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Münster und Wesseling. Die Wohnraum‑ID ist in jeder Online‑Anzeige und Printanzeige gut sichtbar anzugeben. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/wohnraum-id))
Ohne besondere Genehmigung gilt eine Obergrenze von 90 Tagen Kurzzeitvermietung je Kalenderjahr. Für studierende Mieterinnen und Mieter sind bis zu 180 Tage möglich, sofern gegenüber der Stadt zusätzliche Nachweise erbracht werden. Diese Schwellen sind auf der Kölner Website und im NRW‑Portal dargestellt. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/wohnraum-id))
Ab dem 1. Juli 2026 sind laut Landesportal Online‑Plattformen verpflichtet, Tätigkeitsdaten an die Kommune der Belegenheit zu übermitteln; zugleich entfällt für über solche Plattformen vermittelte Buchungen die frühere Pflicht der Vermietenden zur Führung eines Belegungskalenders. Bei anderen Vertriebswegen (z. B. Kleinanzeigen oder Social Media) bleibt die Belegungsanzeige an die Stadt bestehen. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/wohnraum-id))
Die städtische Seite „Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot“ weist darauf hin, dass der Kölner Rahmen gilt und im Juli 2026 aktualisiert sowie verlängert wurde. ([stadt-koeln.de](https://www.stadt-koeln.de/artikel/62031/index.html?utm_source=openai))
Wer eine Wohnraum‑ID braucht – und wofür
• Für jede einzelne Wohnung, die Sie kurzzeitig vermieten möchten, benötigen Sie eine eigene Wohnraum‑ID – auch wenn Sie nur ein Zimmer Ihrer Hauptwohnung überlassen. Die ID wird für die gesamte Wohnung erteilt und ist in jeder Anzeige anzugeben. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/wohnraum-id))
• Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Überlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt; das Gesetz unterscheidet hier nicht. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/wohnraum-id))
• Die 90‑Tage‑Grenze bezieht sich auf die Wohnung, nicht auf die Zahl der Haushaltsangehörigen. In Wohngemeinschaften kann jede Person ihr Zimmer bis zur jeweiligen Grenze registrieren; in Studierenden‑WGs sind bis zu 180 Tage pro Person mit Nachweisen möglich. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/wohnraum-id))
• Bei einer geplanten Überschreitung von 90 Tagen im Kalenderjahr ist eine Zweckentfremdungsgenehmigung zu beantragen. Köln nennt hierfür eine Mindestgebühr von 500 €. Das Landesportal nennt NRW‑weit einen Gebührenrahmen von 500 € bis 2.500 €, typischerweise 500 €. Genehmigungen werden im Ermessen erteilt und sind nicht garantiert. ([stadt-koeln.de](https://www.stadt-koeln.de/artikel/72028/index.html?utm_source=openai))
Antrag: Was vor dem Inserieren einzureichen ist
Stellen Sie den Antrag online über das Landesportal „Bauportal.NRW“ unter Wohnraum‑ID. Die Registrierung muss vor der Werbung erfolgen; die ID wird sofort und kostenfrei für bis zu 90 Vermietungstage im Kalenderjahr (bei Studierenden nach Prüfung bis zu 180 Tage) erzeugt. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/wohnraum-id))
Das Gesetz benennt die Kerndaten, die gegenüber der Gemeinde anzugeben sind: Familienname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Belegenheit der Wohnung, Nutzung als Haupt‑ oder Nebenwohnung sowie der vorgesehene Vertriebsweg. Köln stellt klar, dass die ID in jeder Anzeige anzugeben ist; Plattformen können zur Löschung nicht konformer Inserate verpflichtet werden. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/law-and-ordinance-gazette/2021/06/23/934d0c/gesetz-zur-staerkung-des-wohnungswesens-in-nordrhe.pdf?utm_source=openai))
Wer über 90 Tage hinaus vermieten oder eine Wohnung als Ferienwohnung dauerhaft nutzen möchte, muss in der Regel zweigleisig vorgehen: (1) Zweckentfremdungsgenehmigung nach städtischer Wohnraumschutzsatzung und WohnStG NRW und (2) häufig eine baurechtliche Nutzungsänderung. Die Kölner Bauaufsicht bietet dazu Verfahren und erläutert, wann eine Baugenehmigung notwendig ist. Ziehen Sie hierfür eine örtliche Architektin bzw. einen bauvorlageberechtigten Planer hinzu. ([stadt-koeln.de](https://www.stadt-koeln.de/artikel/62031/index.html?utm_source=openai))
Durchsetzung: Bußgelder, Plattformpflichten, typische Fehler
Köln nennt nach § 21 WohnStG NRW Bußgelder bis 500.000 €; dies bestätigen Ministeriumsleitfaden und Gesetzestext. Ordnungswidrig sind u. a. das Unterlassen der Angabe der Wohnraum‑ID, die Nutzung falscher oder ungültiger IDs sowie Verstöße gegen vollziehbare kommunale Anordnungen. ([stadt-koeln.de](https://www.stadt-koeln.de/artikel/62031/index.html?utm_source=openai))
Seit dem 1. Juli 2026 übermitteln Plattformen Tätigkeitsdaten an Städte mit Registrierungspflicht. Die Stadt kann Anzeigen, Wohnraum‑IDs und Buchungsdaten abgleichen. Rechnen Sie mit schnellen Löschungen bei fehlenden oder inkonsistenten Nummern. Köln weist darauf hin, dass Plattformen zur Entfernung von Inseraten oder zur dauerhaften Sperre verpflichtet werden können. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/wohnraum-id))
Zwei häufige Fehler: (1) Inserieren vor Erteilung der Wohnraum‑ID und (2) die Annahme, die 90‑Tage‑Grenze gelte pro Person statt pro Wohnung. Beides birgt hohes Sanktionsrisiko. Das Landesportal stellt klar: Die Grenze gilt je Wohnung und die ID ist in jeder Anzeige anzugeben. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/wohnraum-id))
Kölner Kulturförderabgabe nicht vergessen
Köln erhebt für entgeltliche Kurzaufenthalte eine Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer). Der Satz beträgt grundsätzlich 5 % des vom Gast gezahlten Übernachtungspreises; Ausnahmen und Nachweis‑ sowie Aufbewahrungspflichten sind detailliert geregelt. Insbesondere müssen Gastgeberinnen und Gastgeber Kopien des Ausweisdokuments und eine unterschriebene Befreiungserklärung aufbewahren, soweit einschlägig. Dies gilt zusätzlich zu den Pflichten nach dem WohnStG NRW und erfasst auch Privatwohnungen und Ferienwohnungen. ([stadt-koeln.de](https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/01051/index.html?cnw_autotranslate=ro&utm_source=openai))
Checkliste für Käuferinnen und Käufer: vor dem Inserat
• Planen Sie Zeit für die Beantragung Ihrer eigenen Wohnraum‑ID über das NRW‑Portal ein; verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine etwaige Nummer der Verkäuferseite ausreicht. Die ID muss vor jeder Werbung vorliegen und angegeben werden. ([bauportal.nrw](https://bauportal.nrw/wohnraum-id))
• Benötigt Ihr Modell mehr als 90 Tage pro Jahr, kalkulieren Sie eine Ermessens‑Zweckentfremdungsgenehmigung ein; Köln nennt eine Mindestgebühr von 500 €, das NRW‑Portal einen Rahmen von 500 € bis 2.500 €. ([stadt-koeln.de](https://www.stadt-koeln.de/artikel/72028/index.html?utm_source=openai))
• Bei der Umwandlung einer Wohnung in eine dauerhafte Ferienwohnung prüfen Sie die baurechtliche Nutzungsänderung bei der Kölner Bauaufsicht. Dies ist getrennt von der Wohnraum‑ID und kann für die Machbarkeit ausschlaggebend sein. ([stadt-koeln.de](https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00135/index.html?utm_source=openai))
• Integrieren Sie die Kölner Kulturförderabgabe von Beginn an in Ihre Abläufe (Satz 5 %, Nachweis‑ und Aufbewahrungspflichten). Klären Sie, ob Ihre Plattform erhebt/abführt oder ob Sie selbst Steuerschuldner sind. Im Zweifel hilft eine örtliche Steuerberaterin bzw. ein Steuerberater. ([stadt-koeln.de](https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/01051/index.html?cnw_autotranslate=ro&utm_source=openai))
Dieser Beitrag ist eine Übersicht und ersetzt keine Rechts‑ oder Steuerberatung. Für Genehmigungen wenden Sie sich an das Amt für Wohnungswesen sowie die Bauaufsicht. Für Steuern hilft eine auf die Kölner Kulturförderabgabe und grenzüberschreitende Sachverhalte spezialisierte Steuerberatung; für baurechtliche Verfahren ein bauvorlageberechtigtes Architekturbüro.
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