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KfW‑Förderung 2026: BEG‑Obergrenzen ab 9.07. und was im Q4 noch geht – sowie was beim KfW‑300 unverändert blieb

Am 9. Juli 2026 veröffentlichte die KfW neue BEG‑Regeln mit Wirkung ab 21. Juli. Hier die exakten Obergrenzen und Boni, die im 4. Quartal 2026 gelten – und was sich beim KfW‑300 nicht geändert hat.

Sanierung eines deutschen Mehrfamilienhauses mit Dämmung und Wärmepumpe

Was sich am 9./21. Juli 2026 änderte: der neue BEG‑Rahmen

Am 9. Juli 2026 veröffentlichte die KfW die Details zur überarbeiteten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die neuen Bedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026 nach einer kurzen Umstellungsphase. Zwischen dem 9. und 20. Juli konnten Anträge mit bereits gültiger „Bestätigung zum Antrag“ noch nach altem Recht gestellt werden. Die Stichtage bestätigt die KfW in ihrer Pressemitteilung vom 8. Juli. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html))

Bei der Heizungsförderung für Wohngebäude (KfW‑Produktfamilie 458/459/422/522) bleibt die Grundförderung bei 30 %, neu ist ein dreistufiger Einkommensbonus für Selbstnutzer: 40 % bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Ein einmaliger Familienzuschlag mindert das maßgebliche Einkommen um 10.000 €, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Der „Klimageschwindigkeitsbonus“ bleibt mit 16 % bestehen. Die förderfähigen Gesamtkosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 € begrenzt, für die 2.–6. Einheit auf jeweils 15.000 € und darüber hinaus auf jeweils 8.000 €. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Obergrenze der ersten Einheit halbjährlich um 750 €; der Klimageschwindigkeitsbonus degressiert halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html))

Bei systemischen Sanierungsdarlehen (Sanierung zum Effizienzhaus) legte die KfW einen einheitlichen Kredit‑Höchstbetrag von 150.000 € je Wohneinheit fest und senkte die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte. Zudem wird der Bonus für serielle Sanierungen auf 5 % auch für EH70‑EE ausgeweitet; die Beantragung soll ab Ende September 2026 möglich sein. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html))

Die von der Umstellung betroffenen Produktseiten (BEG‑Heizungszuschüsse sowie die Effizienzhaus‑Linien 261/263/264/464) sind in der Pressemitteilung aufgeführt. WEF‑Programme (z. B. KfW‑300) waren nicht Teil dieses BEG‑Pakets. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html))

Was im 4. Quartal 2026 unter der BEG weiterhin förderfähig ist

Selbstgenutzte Heizungstausche, die die BEG‑Technik‑ und Einbauvorgaben erfüllen, können im Q4 2026 die 30 % Grundförderung mit dem neuen Einkommensbonus und ggf. dem 16 %‑Klimageschwindigkeitsbonus kombinieren; maßgeblich sind die Obergrenzen der förderfähigen Kosten von 28.000 €/15.000 €/8.000 € je nach Anzahl der Wohneinheiten. Wegen der geplanten Degression ab dem 1. Februar 2027 sichern Anträge im Q4 2026 die höheren Werte. Die Förderung steht stets unter Haushaltsvorbehalt; ein Rechtsanspruch besteht nicht. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html))

Systemische Sanierungen, die über KfW‑Effizienzhaus‑Kredite finanziert werden, nutzen im Q4 2026 den neuen einheitlichen Kredit‑Höchstbetrag von 150.000 € je Wohneinheit, die abgesenkten Tilgungszuschüsse sowie – sofern anwendbar – den 5 %‑Bonus für serielle Sanierungen (nun auch EH70‑EE). Die KfW nannte den Start der erweiterten Serien‑Optionen für Ende September 2026; sie sind somit für Q4‑Planungen verfügbar. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html))

Hinweis für Ausländer und Expatriates: Die BEG‑Heizungsförderung sind Zuschüsse (keine Darlehen), die 2026 bei Privatpersonen über die KfW laufen. Die Effizienzhaus‑Förderung ist ein KfW‑Darlehen über Ihr deutsches Kreditinstitut. Der Ablauf bleibt: Energieeffizienz‑Expertin bzw. ‑Experten einbinden und „Bestätigung zum Antrag“ erstellen lassen, erst dann beantragen (Darlehen über die Bank, Zuschuss über KfW) und erst nach KfW‑Zusage starten. Die jeweiligen Produktseiten nennen die aktuellen Unterlagen und Schritte. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html))

KfW‑300 „Wohneigentum für Familien“ im Q4 2026: Regeln und was sich im Juli nicht änderte

Das KfW‑300 unterstützt den Bau oder den Ersterwerb eines neu errichteten, klimafreundlichen, selbstgenutzten Wohngebäudes durch Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und niedrigeren bzw. mittleren Einkommen. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen für ein Kind zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung; die Nachweise sind im offiziellen Merkblatt geregelt. Ausländische Steuerbescheinigungen werden bei beglaubigter Übersetzung anerkannt. ([kfw.de](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005060_M_300_WEF.pdf))

Die maximalen Kreditbeträge richten sich nach Kinderzahl und Gebäudestandard: Für „Klimafreundliches Wohngebäude“ gelten 170.000 € (1–2 Kinder), 200.000 € (3–4) und 220.000 € (ab 5). Für „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ sind es 220.000 €, 250.000 € und 270.000 €. Eine Aufstockung über den bei Antragstellung beantragten Betrag ist ausgeschlossen. Diese Werte sind im Q4 2026 unverändert. ([kfw.de](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005060_M_300_WEF.pdf))

Wichtig: Die KfW‑Mitteilung zum BEG‑Reformpaket vom 8. Juli änderte das KfW‑300 nicht. Sie betrifft die BEG‑Heizungszuschüsse und die Effizienzhaus‑Sanierungskredite und nennt die betroffenen Produktnummern – das KfW‑300 taucht dort nicht auf. Falls Sie Schlagzeilen zu „Einkommensboni ab 9. Juli“ gesehen haben: Diese meinen die gestaffelten Einkommensboni der BEG‑Heizungsförderung, nicht das KfW‑300. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html))

Das KfW‑300 kann mit dem Standard‑Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) kombiniert werden, sofern die Summe der öffentlichen Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Produktseite und Merkblatt enthalten die technischen Mindestanforderungen sowie die Pflicht zur Einbindung einer Energieeffizienz‑Expertin bzw. eines ‑Experten und zur „Bestätigung zum Antrag“. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-%28300%29/))

Verwandt: KfW‑308 „Jung kauft Alt“ seit 3. August 2026 verbessert

Für Familien, die ein energetisch schlechtes Bestandsobjekt (Effizienzklasse F–H) zur Eigennutzung erwerben und sanieren, gibt es einen eigenen Pfad: KfW‑308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / Jung kauft Alt“. Seit dem 3. August 2026 erhöhte die KfW die Kreditobergrenzen auf 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2 Kinder) und 180.000 € (ab 3 Kinder); die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 € für ein Kind plus 10.000 € je weiterem Kind. Antragstellende verpflichten sich, die Sanierung binnen 54 Monaten nach KfW‑Zusage abzuschließen; neben der systemischen Sanierung auf EH85‑EE oder EH‑Denkmal‑EE sind nun auch Einzelmaßnahmen zulässig. Details stehen in der KfW‑Mitteilung. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_903168.html))

Das ist nicht das KfW‑300. Für Neubau nutzen Sie das KfW‑300; für den Kauf eines sanierungsbedürftigen Bestandsobjekts kommt das KfW‑308 plus BEG‑Zuschüsse/Kredite für die Sanierung in Betracht. Kombinationen sind üblich, allerdings darf die Summe der öffentlichen Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen und die Antragsreihenfolge muss stimmen. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_903168.html))

Praktische Prüfpunkte für Anträge im Q4 2026

- Passende Linie festlegen: KfW‑300 (Neubau/Ersterwerb), KfW‑308 (Kauf mit anschließender Sanierung), BEG‑Heizungszuschüsse (458 ff.) oder Effizienzhaus‑Kredite (261/263/264). Die KfW‑Hinweise vom Juli 2026 verlinken die aktuellen Seiten. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html)) - Auf die BEG‑Degressionstermine ab 1. Februar 2027 achten. Wenn Ihre Kalkulation die höheren Obergrenzen/Boni voraussetzt, im Q4 2026 beantragen und die „Bestätigung zum Antrag“ vor Auftragsbindung sichern. ([kfw.de](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html)) - Beim KfW‑300 das Einkommen als Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antrag prüfen; Steuerbescheide und ggf. beglaubigte Übersetzungen bereithalten. Details stehen im Merkblatt. ([kfw.de](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005060_M_300_WEF.pdf)) - Risiko: Zusagen stehen unter Haushaltsvorbehalt; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Planen Sie Zeitpuffer und Finanzierungsspielräume ein und lassen Sie Produktunterlagen vor Vertragsschluss durch Energieeffizienz‑Expertin/-Experten und Bank prüfen. Für individuelle Strukturierung wenden Sie sich an eine/n Energieeffizienz‑Expertin/‑Experten (dena‑Liste), eine Finanzierungsvermittlung/Bank und bei Steuerfragen an eine/n Steuerberater/in. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-%28300%29/))

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