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KfW 308 „Jung kauft Alt“: höhere Kredite ab 3.8.2026 und KfW 124

Ab 3. August 2026 erhöht die KfW im Programm „Jung kauft Alt“ (308) die Kreditobergrenzen auf 140.000 €/160.000 €/180.000 €. Wer förderfähig ist, welche Sanierung bis wann, und wie Ausländerinnen/Ausländer dies mit KfW 124 kombinieren.

1950er‑Jahre‑Haus in Deutschland mit Gerüst, Fenstern und Dämmplatten zur Sanierung.

Zunächst das Produkt: Es ist KfW 308, nicht WEF 300

„Jung kauft Alt“ ist das KfW‑Programm Nr. 308 („Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“). Es fördert Familien, die eine bestehende, energetisch schlechte Wohnimmobilie in Deutschland erwerben, selbst bewohnen und energetisch sanieren. WEF 300 ist ein anderes KfW‑Produkt für Neubau („Wohneigentum für Familien – Neubau“). Am 30. Juli 2026 kündigte die KfW an, dass ab dem 3. August 2026 die Kreditobergrenzen in 308 deutlich steigen. Die KfW setzt die Förderung im Auftrag des BMWSB um. Umfang und Konditionen stehen in der KfW‑Pressemitteilung vom 30. Juli 2026 und auf der 308‑Produktseite; die 300‑Produktseite bestätigt die Beschränkung auf Neubau.

Wer ist im Programm 308 („Jung kauft Alt“) förderfähig?

- Haushalt: Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben. - Einkommen: Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 90.000 € bei einem Kind, zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind. - Objekt: Bestehende Wohnimmobilie in Deutschland mit Energieeffizienzklasse F, G oder H zum Zeitpunkt der Antragstellung, nachgewiesen per gültigem Energieausweis. - Nutzung: Sie erwerben das Eigentum (mindestens 50 % Miteigentumsanteil) und bewohnen die Immobilie selbst. Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen Sie kein weiteres Wohneigentum in Deutschland besitzen. - Antrag: Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner (Hausbank), nicht direkt bei der KfW. Diese Bedingungen – einschließlich Energieklassen‑Nachweis und Ausschluss weiteren deutschen Wohneigentums – stehen auf der KfW‑Partnerseite zu 308. Dort ist auch vermerkt, dass ausländische Steuerbescheide mit beglaubigter Übersetzung anerkannt werden. Den Selbstnutzungs‑Nachweis erbringen Sie später per Meldebestätigung.

Was sich ab 3. August 2026 ändert: Kreditbeträge und Zinsen

Seit dem 3. August 2026 gelten höhere Obergrenzen im Programm 308: 140.000 € bei einem Kind (zuvor 100.000 €), 160.000 € bei zwei Kindern (zuvor 125.000 €) und 180.000 € ab drei Kindern (zuvor 150.000 €). Laut KfW lag am 30. Juli 2026 der effektive Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 %; die Zinsen werden aus BMWSB‑Mitteln verbilligt und jeweils am Tag der KfW‑Zusage festgelegt. Der Antrag erfolgt über die Hausbank.

Was 308 finanziert – und was nicht

308 finanziert den Kaufpreis der Immobilie einschließlich Grundstück. Nicht finanziert werden Kaufnebenkosten (Makler, Notar, Grunderwerbsteuer) und auch nicht die Sanierung selbst. Die Sanierung läuft gesondert über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): KfW‑BEG‑Kredite für Wohngebäude (261) bei umfassender Sanierung, die KfW‑Heizungsförderung (458) sowie die BEG‑Zuschüsse des BAFA für Einzelmaßnahmen. Diese Aufteilung ist auf der KfW‑Seite zu 308 ausdrücklich genannt.

Sanierungspflicht: Umfang und Fristen

Mit dem 308‑Kredit verpflichten Sie sich, binnen 54 Monaten nach KfW‑Zusage zu sanieren. Es gibt zwei Wege: - Systemische Sanierung: mindestens „Effizienzhaus 85 EE“ (alternativ „Effizienzhaus Denkmal EE“). - Einzelmaßnahmen: in der Regel sind alle folgenden Maßnahmen umzusetzen – Fenstertausch; Dämmung der Außenwände; Dachdämmung oder Dämmung der obersten Geschossdecke; Heizungstausch auf mindestens 65 % erneuerbare Endenergie. Ausnahmen sind im Merkblatt beschrieben. Planen Sie Kapazitäten und Genehmigungen frühzeitig; das 54‑Monate‑Fenster ist eine zentrale Fördervoraussetzung. Ziehen Sie eine Expertin bzw. einen Experten aus der dena‑Liste hinzu und bewahren Sie alle Nachweise (insb. die „Bestätigung nach Durchführung“ nach Abschluss) auf.

Wie Auslandsansässige 308 mit KfW 124 kombinieren können

KfW 124 („Wohneigentumsprogramm“) ist ein allgemeiner Selbstnutzer‑Kredit bis 100.000 € je Vorhaben. Er ist mit anderen KfW‑Produkten kombinierbar; die KfW‑Seite zu 124 nennt Kombinationen ausdrücklich. Anders als 308 kann 124 Kaufnebenkosten (Makler, Notar, Grunderwerbsteuer) finanzieren sowie Teile des Kaufpreises und bestimmte Modernisierungen außerhalb der Energie‑BEG. Typische Struktur für Käuferinnen/Käufer im Ausland: 308 für den Kaufpreis (bis 140.000 €/160.000 €/180.000 € ab 3. August 2026), ergänzend KfW 124 (bis 100.000 €) für Nebenkosten und bei Bedarf einen weiteren Kaufpreisanteil; die Sanierung läuft über die BEG (KfW 261‑Kredit, KfW‑Zuschuss 458 für Heizung, BAFA‑Zuschüsse). Vermeiden Sie Doppelförderung derselben Kostenposition; Ihre Bank ordnet die Darlehen getrennten Kosten zu. Spezifika für Auslandsansässige: KfW 308 akzeptiert ausländische Steuerbescheide mit beglaubigter Übersetzung. Die spätere Selbstnutzung weisen Sie per deutscher Meldebestätigung nach. Für 124 muss das Objekt in Deutschland liegen und das Darlehen grundpfandrechtlich besichert werden; der Antrag läuft über einen deutschen Finanzierungspartner. Der Kaufvertrag sollte erst nach KfW‑Antrag unterzeichnet werden; falls ein schneller Termin nötig ist, nutzen Sie die auf der 308‑Seite bereitgestellte aufschiebende Bedingung.

Ablauf‑Checkliste und Fallstricke

- Vor der Objektsuche Einkommen und Kinderzahl gegen die 308‑Grenzen prüfen. KfW verlangt Steuerbescheide der zwei Vorjahre; ausländische Bescheide sind mit beglaubigter Übersetzung zulässig. - Vor 308‑Antrag einen Energieausweis mit Klasse F/G/H besorgen. - Vor Kaufvertragsunterzeichnung mit der Hausbank sprechen. Falls der Termin drängt, die von der KfW vorgeschlagene aufschiebende Bedingung in den Notarvertrag aufnehmen lassen. - Sanierung so planen, dass entweder EH 85 EE erreicht wird oder alle aufgezählten Einzelmaßnahmen umgesetzt werden – und zwar binnen 54 Monaten. Eine Expertin bzw. ein Experte aus der dena‑Liste ist frühzeitig einzubinden. - Kosten sauber trennen: 308 nur für den Kaufpreis, 124 für Nebenkosten. Die Sanierung über die BEG finanzieren (Kredit 261; Heizungs‑Zuschuss 458; BAFA‑EM‑Zuschüsse). - Risiko: Wer die Sanierungspflicht binnen 54 Monaten nicht erfüllt oder Pflichtmaßnahmen auslässt, verletzt Fördervoraussetzungen. Folgen schriftlich mit der Bank klären. Die KfW‑Heizungsförderung 458 steht unter Haushaltsvorbehalt und kann vorübergehend schließen; Zeitplanung beachten. Dies ist keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Anlageberatung. Für Struktur und Unterlagen wenden Sie sich an Ihre finanzierende Bank, eine Steuerberaterin/einen Steuerberater und eine dena‑gelistete Energie‑Expertin/einen Energie‑Experten.

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