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KfW 124/134/159: Zinsänderung Mitte September 2026 – aktuelle Laufzeitbänder, Fördervoraussetzungen und Unterlagen für Nicht‑Residenten

Die KfW hat Mitte September 2026 die Zinsen angepasst. Hier finden Sie die heutigen Laufzeitbänder für 124/134/159, wer förderfähig ist und wie Nicht‑Residenten Einkommen und Wohnsitz gegenüber deutschen Banken belegen.

Zweifarbige Ansicht eines deutschen Mehrfamilienhauses mit Eingangsrampe und Balkonen

Was sich wann geändert hat

Fachportale meldeten eine Zinsänderung der KfW am 15. September 2026. Konsolidierte Konditionenübersichten von Landesförderbanken weisen für KfW‑Programme neue „maximale Zinssätze Endkreditnehmer“ mit Gültigkeit ab dem 17. September 2026 aus. Für die drei wohnwirtschaftlichen Programme KfW 124 (Wohneigentumsprogramm), KfW 134 (Genossenschaftsanteile) und KfW 159 (Altersgerecht Umbauen) nennt die Übersicht der NRW.BANK den 17. September 2026 als Stichtag. Die Branchenpresse verwies auf den 15. September 2026; praktisch ist von einer Umstellungswoche Mitte September auszugehen. Für Preisangaben und Offenlegung sind die unten genannten produktbezogenen Daten maßgeblich. ([energie-fachberater.de](https://www.energie-fachberater.de/news/zinsaenderung-kfw-foerderung.php?utm_source=openai))

Die KfW stellt Zinssätze nach Produkt und Laufzeitstruktur dar. Die Notation „Laufzeit/tilgungsfreie Jahre/Zinsbindung“ (z. B. 20/3/10) ist in den Fußnoten zum Konditionentableau erläutert; bei wohnwirtschaftlichen Programmen wie 124, 134 und 159 erfolgt die Bepreisung je Laufzeitvariante (nicht nach den bei Unternehmens‑/Kommunalprogrammen üblichen Preisklassen A–I). ([kfw.de](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000004515_Fu%C3%9Fnoten_Konditionentableau.pdf?utm_source=openai))

Aktuelle Laufzeitbänder (gültig ab 17. September 2026)

KfW 124 – Wohneigentumsprogramm (selbst genutzte Immobilien in Deutschland) - 10/10/10: 4,57 % Sollzins (4,67 % effektiv) - 25/3/5: 4,42 % (4,51 % effektiv) - 25/3/10: 4,55 % (4,65 % effektiv) - 35/5/5: 4,42 % (4,51 % effektiv) - 35/5/10: 4,56 % (4,66 % effektiv). ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F))

KfW 134 – Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile zur Selbstnutzung) - 10/10/10: 1,21 % (1,22 % effektiv) - 25/3/10: 0,79 % (0,79 % effektiv) - 35/5/10: 1,06 % (1,07 % effektiv) - (Kurzläufer 25/3/5 und 35/5/5 werden weiterhin mit 0,01 % seit 18. Juni 2024 geführt.) ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F))

KfW 159 – Altersgerecht Umbauen (Barrieren abbauen, Einbruchschutz) - 10/2/5: 3,21 % (3,26 % effektiv) - 10/2/10: 3,60 % (3,66 % effektiv) - 10/10/10: 4,04 % (4,12 % effektiv) - 20/3/5: 3,31 % (3,36 % effektiv) - 20/3/10: 3,92 % (3,99 % effektiv) - 30/5/5: 3,34 % (3,39 % effektiv) - 30/5/10: 4,00 % (4,07 % effektiv). ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F))

Hinweis: Die ausgewiesenen Effektivzinssätze enthalten keine bankindividuellen Kosten nach Preisangabenverordnung; die Offenlegung Ihres Finanzierungs­partners kann daher abweichen. ([kfw.de](https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Multiplikatoren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Wohneigentumsprogramm-%28124%29/index.jsp?utm_source=openai))

Wer ist förderfähig und welche Obergrenzen gelten

KfW 124 (Wohneigentumsprogramm). Zweck: Erwerb oder Bau selbst genutzter Häuser oder Wohnungen in Deutschland; förderfähig sind auch bestimmte Nebenkosten. Antragstellung vor Kaufvertragsabschluss bzw. vor Beginn der Bauarbeiten. Maximale Kredithöhe je Vorhaben: 100.000 €. Besicherung: grundpfandrechtliche Absicherung in voller Höhe. Eigennutzung: Befindet sich noch ein Mieter im Objekt, muss der Einzug spätestens 12 Monate nach Abruf möglich sein. Unentgeltliche Überlassung an Angehörige (§ 15 AO) ist förderfähig, wenn die Wohnung dort als Hauptwohnsitz genutzt wird. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-%28124%29/))

KfW 134 (Genossenschaftsanteile). Zweck: Finanzierung von Wohnungs‑Genossenschaftsanteilen, die ein Bezugsrecht für eine konkrete Wohnung begründen; Antrag vor Zeichnung der Anteile. Obergrenze: bis 150.000 € mit 15 % Tilgungszuschuss (max. 22.500 €), Gutschrift nach Abschluss; Zweitwohnsitz und unentgeltliche Überlassung an Angehörige sind ausgeschlossen. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-%28134%29/))

KfW 159 (Altersgerecht Umbauen). Zweck: Barriere­reduzierung (z. B. stufenlose Zugänge, Bäder) und Einbruchschutz; offen für Privatpersonen (Eigentümer und Mieter) sowie WEGs und Wohnungsunternehmen. Obergrenze: bis 50.000 € je Wohneinheit. Die Ausführung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen; Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Antragstellung vor Beginn. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-%28159%29/))

Übergreifend gilt das Durchleitungsprinzip über deutsche Banken. Die Abruffrist beträgt i. d. R. 12 Monate (verlängerbar bis 36 Monate); ab dem 13. Monat fällt auf nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Prüfen Sie die Details auf der jeweiligen Produktseite. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-%28124%29/))

Nicht‑Residenten: So belegen Sie Einkommen und Wohnsitz

Identifizierung. Deutsche Kreditinstitute müssen natürliche Personen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) identifizieren. Erfasst werden u. a. Name, Geburtsdatum und ‑ort sowie eine Wohnanschrift; Auslandsadressen sind zulässig. Die Identifizierung erfolgt persönlich oder per zugelassenem Remote‑Verfahren. Rechnen Sie mit Reisepass und einem Nachweis Ihrer aktuellen Anschrift. ([bafin.de](https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Konsultation/2021/dl_kon_1821_aua_at_clean_gw.pdf?__blob=publicationFile&v=5&utm_source=openai))

Einkommensnachweise. Üblich sind aktuelle Gehaltsabrechnungen und der letzte Steuerbescheid; die genaue Zusammenstellung variiert nach Bank und Erwerbsstatus. Bei unselbständig Beschäftigten im Ausland verlangen Banken regelmäßig mindestens die letzten 2–3 Gehaltsabrechnungen und den jüngsten Steuerbescheid; zusätzlich ggf. Arbeitsvertrag und Kontoauszüge. Selbständige sollten mit Steuererklärungen sowie Gewinn‑ und Verlustrechnungen rechnen. ([deutsche-bank.de](https://www.deutsche-bank.de/content/dam/deutschebank/de/shared/pdf/Unterlagen-Checkliste.pdf?utm_source=openai))

Übersetzung und Beglaubigung. Liegen Unterlagen nicht auf Deutsch vor, kann die Bank eine bestätigte (beeidigte) Übersetzung verlangen. Bei ausländischen öffentlichen Urkunden kann eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine konsularische Legalisation gefordert sein. Für bestimmte öffentliche Urkunden zwischen EU‑Staaten entfällt die Apostille nach VO (EU) 2016/1191. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer Bank. ([auswaertiges-amt.de](https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718?utm_source=openai))

Produkthinweise. Bei KfW 124 ist eine grundbuchliche Absicherung in Deutschland erforderlich; prüfen Sie mit Ihrer Bank frühzeitig KYC‑Prozesse und Besicherung. KfW 134 setzt Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung voraus; Zweitwohnsitz und unentgeltliche Überlassung an Angehörige sind ausgeschlossen. KfW 159 fördert Eigentümer und Mieter; die Ausführung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen – planen Sie entsprechende Rechnungen ein. In allen Fällen gilt: Antragstellung vor Kaufvertragsabschluss bzw. vor Beginn der Maßnahmen. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-%28124%29/))

Praxis‑Tipp. Lassen Sie sich gleich zu Beginn die Nicht‑Residenten‑Checkliste Ihres Finanzierungs­partners geben und klären Sie, welche Unterlagen übersetzt oder mit Apostille einzureichen sind. So vermeiden Sie die häufigsten Verzögerungen.

Risiken und nächste Schritte

Zinsrisiko. Die KfW passt Zinssätze laufend an; die oben genannten Laufzeitbänder gelten laut Konditionenübersicht mit Stand 17. September 2026. Für Planungssicherheit bitten Sie Ihre Bank um eine schriftliche Konditionsbindung und prüfen Sie das „gültig ab“-Datum im Konditionstableau. ([nrwbank.de](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/konditionenalle_ekn.pdf?contentType=application%2Fpdf&pfad=%2F0%2F0%2F11494%2F))

Prozessrisiko. In allen drei Programmen gilt „Antrag vor Beginn“. Ein vorzeitiger Vertragsabschluss kann die Förderfähigkeit ausschließen. Bei Auslandswohnsitz kalkulieren Sie Zeit für beglaubigte Übersetzungen und ggf. Apostillen ein. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-%28124%29/))

Professionelle Unterstützung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Anlageberatung. Für Struktur und Unterlagen wenden Sie sich an eine deutsche Baufinanzierungsberatung und ggf. an einen vereidigten Übersetzer. Für AML/KYC‑Einzelfragen entscheidet Ihre deutsche Bank im Rahmen des GwG. ([bafin.de](https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Konsultation/2021/dl_kon_1821_aua_at_clean_gw.pdf?__blob=publicationFile&v=5&utm_source=openai))

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