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Das „Immobilientransparenzregister“ im Bundestag (September 2026): voraussichtliche Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und Finanzierung sowie Zeitplan

Ein Antrag der Linken bringt ein Immobilientransparenzregister auf die Bundestags‑Tagesordnung. Die EU‑AMLD6 legt Mindestdaten und die Frist 10. Juli 2029 fest. Das d7f7crfte f7cr K7dufer und SPVs zu melden sein.

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Was im September 2026 im Bundestag auf der Tagesordnung steht

Am 23. September 2026 soll der Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Einrichtung eines zentralen „Immobilientransparenzregisters“ beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt die Ablehnung (Drucksache 21/7039 vom 9. Juli 2026), dennoch stehen Debatte und Abstimmung f7cr dieses Datum an. Der Antrag selbst ist die Drucksache 21/6566 vom 18. Juni 2026. Er fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen und die zentrale Zugangsstelle bis zum 10. Juli 2029 in Betrieb zu nehmen. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-immobilientransparenzregister-1211258))

Der Antrag der Linken benennt detailliert die zu erfassenden Daten: Identifikation der Immobilie (Flurst7ck, Adresse, Art und Nutzung, Fl7che), aktuelle Eigent7mer und ggf. f7cr sie handelnde Personen, Kaufpreis des aktuellen Erwerbs sowie alle fr7heren Transaktionspreise seit dem 8. Juli 2019, bestehende Belastungen (Hypotheken, Grundschulden, gerichtliche Beschr7nkungen, Rechte Dritter, sonstige Sicherheiten), die vollst7ndige Eigentumshistorie seit dem 8. Juli 2019 sowie die wirtschaftlich Berechtigten hinter juristischen Personen und Rechtsgestaltungen – entweder direkt im Register oder 7ber eine Verkn7pfung mit dem Transparenzregister. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106566.pdf))

Der Bericht des Finanzausschusses fasst die Linien der Fraktionen zusammen: CDU/CSU, SPD und AfD wollen die EU‑Mindestvorgaben ohne „Gold‑Plating“ umsetzen; die Richtlinie nenne die Pflichtangaben (Immobilie, Eigent7mer, Kaufpreis, Belastungen, Historie und einschl7gige Dokumente). B7NDNIS 90/DIE GR7NEN bef7rworten ein starkes Register, sehen aber die sehr weitgehenden Zusatzdaten (etwa zu Mieten) im Linke‑Antrag kritisch. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107039.pdf))

Was EU‑Recht bereits vorschreibt (Mindestdaten und Frist)

Die Richtlinie (EU) 2024/1640 („AMLD6“) verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine zentrale Zugangsstelle f7r Immobiliendaten f7r zust7ndige Beh7rden und die AMLA einzurichten. Artikel 18 legt ein Mindestdatenset fest: Eigent7meridentit7t (nat7rliche Personen, juristische Personen oder Rechtsgestaltungen), den Erwerbspreis, Belastungen (Hypotheken, gerichtliche Beschr7nkungen, dingliche Rechte und sonstige Sicherheiten), die Historie von Eigent7mern, Preisen und Belastungen sowie einschl7gige Dokumente. Die Historie muss mindestens bis zum 8. Juli 2019 reichen. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202401640))

Die Richtlinie sieht gestaffelte Fristen vor. Grunds7tzlich ist AMLD6 bis zum 10. Juli 2027 umzusetzen; f7r die zentrale Zugangsstelle nach Artikel 18 gilt jedoch eine sp7tere Frist: der 10. Juli 2029. In den Erw7gungsgr7nden wird hervorgehoben, dass die zentrale Zugangsstelle die Informationen unentgeltlich, digital und nach M7glichkeit maschinenlesbar bereitstellen soll. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202401640))

Deutschland heute: Was bereits im Transparenzregister steht – und wer Einsicht hat

Deutschland verkn7pft bereits Grundbuch‑Basisdaten mit dem bundesweiten Transparenzregister nach den 7777 19a und 19b GwG, eingef7hrt durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (2022). Das Transparenzregister speichert bei Immobilien im Eigentum juristischer Personen und eingetragener Personengesellschaften u. a. zust7ndiges Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, die im Bestandsverzeichnis gef7hrten Flurst7cke sowie Art, Beginn und Ende der Berechtigung; 7nderungen 7bermitteln die Grundbuch7mter automatisiert. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/GwG.pdf))

Die Einsicht in die Immobiliendaten des Transparenzregisters ist beschr7nkt: Beh7rden, Gerichte, bestimmte Verpflichtete und Notarinnen/Notare erhalten Zugang; die 76ffentlichkeit nicht. Bei den wirtschaftlich Berechtigten gelten die GwG‑Zugangsregeln (Beh7rden, Verpflichtete sowie Personen mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse). ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/GwG.pdf))

Gegen7ber AMLD6 sind in Deutschland noch Angaben zu erg7nzen, etwa Kaufpreise, Belastungen (einschlie7lich Hypotheken und gerichtlicher Beschr7nkungen) sowie eine Historie von Eigent7mern, Preisen und Belastungen, um die EU‑Mindestanforderungen der zentralen Zugangsstelle zu erf7llen. 77 19a GwG enth7lt diese Felder bislang nicht. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202401640))

Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten bei SPVs und Fonds: was sichtbar w7re

Nach geltendem Recht m7ssen wirtschaftlich Berechtigte juristischer Personen und bestimmter Rechtsgestaltungen dem Transparenzregister gemeldet werden. Bei Erwerbsvorg7ngen ausl7ndischer SPVs besteht ein Beurkundungsverbot, wenn eine erforderliche Transparenzregister‑Eintragung fehlt. AMLD6 bel7sst die Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten in separaten Zentralregistern; die zentrale Zugangsstelle f7r Immobiliendaten muss den Beh7rden jedoch Eigent7meridentit7ten und 7ber Verkn7pfungen die f7r AML/CFT‑Analysen n7tigen Informationen zug7nglich machen. Die 76ffentliche Einsicht bleibt auf Personen mit berechtigtem Interesse beschr7nkt. Kl7ren Sie die Pflichten f7r Ihre Struktur mit Ihrem Notar oder Rechtsbeistand. ([bnotk.de](https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/geldwaeschebekaempfung?utm_source=openai))

W7rde der Linke‑Antrag unver7ndert beschlossen, enthielte das Immobilienregister entweder selbst Daten zu wirtschaftlich Berechtigten oder verkn7pfte sie mit dem Transparenzregister; zudem entst7nden stufenweise Eigent7mer‑Meldepflichten zu wohnungspolitischen Daten bis 2031 mit einer vierw7chigen Frist f7r 7nderungsanzeigen. Der Ausschuss empfiehlt, diese Zusatzpflichten abzulehnen; die Koalition k7ndigt die Umsetzung der EU‑Mindestvorgaben an. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106566.pdf))

Finanzierungs- und Zahlungsangaben: was erfasst werden k7nnte

Das Mindestdatenset der AMLD6 enth7lt ausdr7cklich Belastungen wie Hypotheken und gerichtliche Beschr7nkungen sowie den Kaufpreis und einschl7gige Dokumente. Faktisch muss die deutsche Zugangsstelle Informationen abbilden, die heute im Grundbuch (Abt. III, z. B. Grundschulden/Hypotheken) und in Transaktionsunterlagen stehen. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202401640))

Unabh7ngig vom Register gilt in Deutschland bereits ein Bargeldverbot beim Immobilienerwerb. Seit dem 1. April 2023 schreibt 77 16a GwG die unbare Zahlung und den Nachweis gegen7ber der Notarin/dem Notar vor (h7ufig Bankbest7tigungen oder Kontoausz7ge). Der Nachweis wird vor dem Eigentums7berschreibungsantrag gepr7ft; er ist kein Registereintrag. Rechnen Sie damit, dass diese Zahlungspr7fungen neben einer neuen Registerl7sung bestehen bleiben. ([berlin.de](https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/das-gericht/notariatsangelegenheiten-und-geldwaescheaufsicht/202603_leitfaden-not-pflichten-gwg-112020_stand_maerz_2026.pdf?ts=1774979657&utm_source=openai))

Zeitplan und was ausl7ndische K7dufer und SPVs jetzt tun sollten

Wichtige Daten: Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 9. Juli 2026; Plenardebatte am 23. September 2026; allgemeine Umsetzung der AMLD6 bis 10. Juli 2027; zentrale Zugangsstelle f7r Immobiliendaten bis 10. Juli 2029. Die Regierungsfraktionen k7ndigen die Umsetzung der EU‑Mindestvorgaben an; die im Linke‑Antrag vorgesehenen weitergehenden Eigent7mer‑Meldepflichten d7rften in der vorliegenden Form kaum eine Mehrheit finden. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107039.pdf))

Konkrete Schritte f7r ausl7ndische Investoren und SPVs: - Vor Beurkundung: Transparenzregister‑Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten pr7fen, insbesondere bei ausl7ndischen Rechtseinheiten. Ohne erforderlichen Eintrag besteht ein Beurkundungsverbot. ([bnotk.de](https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/geldwaeschebekaempfung?utm_source=openai)) - Zahlungsnachweise gem7 77 16a GwG (Bankbest7tigungen, Kontoausz7ge) bereitlegen, um Verz7gerungen beim Eintragungsantrag zu vermeiden. ([gesetze-im-internet.juris.de](https://www.gesetze-im-internet.juris.de/gwg_2017/__16a.html?utm_source=openai)) - Ab 2029 d7rfte die Beh7rden7bersicht 7ber Eigent7mer, Preishistorien und Belastungen 7ber eine zentrale Zugangsstelle vorliegen. Kalkulieren Sie mit h7heren Dokumentationsanforderungen zu Mittelherkunft und Finanzierung. F7r strukturbezogene Fragen sollten Sie eine deutsche Notarin/einen deutschen Notar und ggf. immobilienrechtlichen Beistand mandatieren. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202401640))

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