Gelsenkirchen Grundsteuer B 980 %: Änderungsbescheide im September 2026 – Bescheid lesen, typische Zuschläge, Widerspruch oder Stundung
Am 9. September 2026 hat Gelsenkirchen Änderungsbescheide für 2026 versandt. Der einheitliche Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 980 %. So lesen Sie den Bescheid, diese Gebühren stehen darauf, und hier lohnt Widerspruch oder eine Stundung.
Was sich am 29. Juni 2026 geändert hat – und warum Ihr Bescheid im September kam
Am 29. Juni 2026 hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen beschlossen, zur einheitlichen Grundsteuer B für alle nicht‑land‑ und forstwirtschaftlichen Grundstücke zurückzukehren – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Der Hebesatz beträgt 980 %. Die Grundsteuer A liegt bei 605 %. Hintergrund sind rechtliche Risiken der zuvor „differenzierten“ Hebesätze. Die Änderungsbescheide 2026 wurden am 9. September 2026 versandt. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/_funktionsnavigation/presse/pressemeldungen/72334-jahresbescheid-zu-den-grundbesitzabgaben-2026))
Die konsolidierte Hebesatzsatzung 2026 bestätigt die Zahlen und das rückwirkende Inkrafttreten der 5. Änderungssatzung zum 1. Januar 2026. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzungen/HebS_2026_Lesefassung_f_r_Inter__und_Intranet__g_ltig_r_ckwirkend_ab_01.01.2026_.pdf))
Auslöser war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025 (Az. 5 K 5238/25), das erhöhte B‑Hebesätze für Nichtwohngrundstücke kritisierte. Die Stadt beendete die Differenzierung, um Prozessrisiken zu vermeiden und parallel eine rechtssichere Lösung für künftige Jahre zu prüfen. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/_funktionsnavigation/presse/pressemeldungen/72334-jahresbescheid-zu-den-grundbesitzabgaben-2026))
Zuvor galten in Gelsenkirchen unterschiedliche B‑Hebesätze: für 2026 696 % für „Wohngrundstücke“ und 1 397 % für „unbebaute und Nichtwohngrundstücke“. Der September‑Beschluss ersetzt diese durch einen einheitlichen B‑Hebesatz von 980 % für alle B‑Grundstücke; das Jahr 2025 bleibt unberührt. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/anhang/3674-20260813_-_beiblatt_-_erlaeuterungen_zum_grundbesitzabgabenbescheid_20262_-_v5_-_freigegeben.pdf))
Was der Änderungsbescheid im September 2026 tatsächlich ändert
Der September‑Bescheid ändert ausschließlich die Grundsteuer‑Komponente für 2026. Abfall‑, Entwässerungs‑ oder Straßenreinigungsgebühren werden nicht erneut aufgeführt; die Beträge aus dem Jahresbescheid bleiben gültig. Zudem erläutert die Stadt die Verrechnung bereits vergangener Quartale: I.–III. Quartal 2026 bleiben verbucht; Differenzen erscheinen als Erstattung oder Nachzahlung; das IV. Quartal wird auf den neuen Hebesatz angepasst. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/anhang/3674-20260813_-_beiblatt_-_erlaeuterungen_zum_grundbesitzabgabenbescheid_20262_-_v5_-_freigegeben.pdf))
Für 2026 steht die Grundsteuer „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“, was auf dem Bescheid vermerkt ist. Dadurch kann später korrigiert werden, Ihre Zahlungspflicht zu den Fälligkeiten bleibt aber bestehen. Rechtsgrundlage ist § 164 Abgabenordnung. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/anhang/3673-20251217_-_beiblatt_-_erlaeuterungen_zum_grundbesitzabgabenbescheid_2026.pdf))
So lesen Sie die Beträge: Messbetrag × 980 % = Grundsteuer; Gebühren stehen daneben
Seit der Reform 2025 entspricht Ihre jährliche Grundsteuer dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem städtischen Hebesatz. Für 2026 beträgt dieser Hebesatz 980 % (Grundsteuer B; 605 % für A). Den Messbetrag setzt das Finanzamt im Zuge der Neubewertung fest; die Stadt ist daran gebunden. Einwendungen hierzu richten Sie an das Finanzamt. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Bauen_und_Wohnen/Grundbesitzabgaben.aspx))
Der jährliche „Grundbesitzabgabenbescheid“ der Stadt enthält üblicherweise: Grundsteuer; Abfallgebühren (abhängig von Behältergröße und Leerungsintervall); Entwässerungsgebühren (Schmutzwasser nach m³ Frischwasser, Niederschlagswasser nach versiegelter Fläche in m²); sowie Straßenreinigungs‑ und Winterdienstgebühren (Frontmeter und Reinigungshäufigkeit). Der September‑Änderungsbescheid ändert hingegen nur die Grundsteuerzeile. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Bauen_und_Wohnen/Grundbesitzabgaben.aspx))
Typische Zuschläge auf dem Jahresbescheid
- Abfallentsorgung: Gebühren für die graue Restmülltonne sowie ggf. für die braune Biotonne; die blaue Papiertonne ist gebührenfrei; die gelbe Tonne betreibt Remondis. Die Höhe richtet sich nach Volumen und Leerungsrhythmus. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/anhang/3673-20251217_-_beiblatt_-_erlaeuterungen_zum_grundbesitzabgabenbescheid_2026.pdf)) - Straßenreinigung/Winterdienst: Veranlagung nach Frontmetern und Reinigungsklasse. Die Reinigung erfolgt je nach Klasse von 14‑tägig bis sechsmal wöchentlich. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/anhang/3673-20251217_-_beiblatt_-_erlaeuterungen_zum_grundbesitzabgabenbescheid_2026.pdf)) - Entwässerung: Schmutzwasser nach dem vom Wasserversorger gemeldeten Trinkwasserverbrauch; Niederschlagswasser nach versiegelter Fläche; für Emschergenossenschaft/Lippeverband bzw. Direkteinleiter gelten gesonderte Tarife. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/anhang/3673-20251217_-_beiblatt_-_erlaeuterungen_zum_grundbesitzabgabenbescheid_2026.pdf))
Die Grundsätze zur Straßenreinigung erläutert GELSENDIENSTE; die Gebühren dienen ausschließlich der Kostendeckung. ([gelsendienste.de](https://www.gelsendienste.de/privathaushalte/strassenreinigung/?utm_source=openai))
Fälligkeitstermine und die Option bis 30. September
Die regulären Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bis zum 30. September kann jeweils beantragt werden, im Folgejahr einmalig am 1. Juli zu zahlen. Dies bestätigt die städtische FAQ. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Bauen_und_Wohnen/Grundbesitzabgaben.aspx))
Da der 980‑%‑Hebesatz rückwirkend gilt, passt der September‑Bescheid das IV. Quartal 2026 an und verrechnet die Quartale I–III als Erstattung oder Nachzahlung. Bei verspäteter Zahlung fallen gesetzliche Säumniszuschläge von 1 % je angefangenen Monat an (§ 240 AO); in NRW gelten die AO‑Regeln über das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) entsprechend. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/anhang/3674-20260813_-_beiblatt_-_erlaeuterungen_zum_grundbesitzabgabenbescheid_20262_-_v5_-_freigegeben.pdf))
Wann und wie Sie widersprechen – und an wen
- Wenn der Grundsteuermessbetrag aus Ihrer Sicht falsch ist: Dieser stammt vom Finanzamt. Wenden Sie sich an das Finanzamt Gelsenkirchen; ist dort bereits ein Einspruch anhängig, ist kein zusätzlicher städtischer Rechtsbehelf nötig – Sie müssen aber bis zur Entscheidung fristgerecht zahlen. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Bauen_und_Wohnen/Grundbesitzabgaben.aspx)) - Bei sachlichen Fehlern im städtischen Bescheid (z. B. Behältergröße, versiegelte Fläche, Frontmeter): Bitten Sie die Stadt um Korrektur (Korrekturantrag). ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Bauen_und_Wohnen/Grundbesitzabgaben.aspx)) - Wenn Sie den städtischen Bescheid in der Sache anfechten wollen: Legen Sie binnen eines Monats nach Versand Widerspruch ein; eine einfache formlose E‑Mail genügt nicht. Akzeptiert sind unterschriebener Brief, Widerspruch zur Niederschrift oder E‑Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. Scan einer eigenhändig unterschriebenen Erklärung. Währenddessen müssen Sie weiter fristgerecht zahlen. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Bauen_und_Wohnen/Grundbesitzabgaben.aspx))
Hinweis: Der Schritt zum einheitlichen 980‑%‑Hebesatz folgte dem Urteil 5 K 5238/25 zu differenzierten B‑Hebesätzen. Wenn Ihr 2026‑Bescheid dennoch Zuordnungsfragen aufwirft, sprechen Sie vor Ablauf der Monatsfrist mit einem Steuerberater oder einer Fachanwältin/einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. ([gelsenkirchen.de](https://www.gelsenkirchen.de/de/_funktionsnavigation/presse/pressemeldungen/72334-jahresbescheid-zu-den-grundbesitzabgaben-2026))
Wenn die Zahlung nicht möglich ist: Stundung oder Ratenzahlung
In Härtefällen sind auf Antrag Stundungen oder Ratenzahlungen möglich. In NRW erklärt das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) u. a. die Stundungsregel des § 222 AO für kommunale Abgaben für anwendbar. Die Stadt verweist für Zahlungsvereinbarungen auf § 222 AO; in der Vergangenheit wurden Stundungen für grundstücksbezogene Abgaben in Härtefällen gewährt. Rechnen Sie mit Zinsen und ggf. Sicherheitsleistungen. Sprechen Sie frühzeitig mit der Stadt, wenn die Q4‑Anpassung Ihre Liquidität belastet. ([recht.nrw.de](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-and-regulations/2004/07/12/f67856/2024-01-01-kommunalabgabengesetz-fuer-das-land-nor.pdf?utm_source=openai))
Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes mit 1 % je angefangenen Monat (§ 240 AO). Stellen Sie Anträge rechtzeitig vor Fälligkeit. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__240.html?utm_source=openai))
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