Berliner Grunderwerbsteuer: Kommt die Senkung auf 3,5 %? Was der Haushalt 2026/27 sagt und was Käufer bei der Beurkundung annehmen sollten
Zum 20. September 2026 gilt in Berlin weiterhin 6,0 %. Haushaltsunterlagen nennen 3,5 %, ein Gesetz gibt es aber nicht. Bis zur Verkündung im GVBl sollten Käufer bei der Beurkundung mit 6 % kalkulieren.
Was heute in Berlin gilt
Berlin legt den Steuersatz der Grunderwerbsteuer per Landesgesetz fest. Seit dem 1. Januar 2014 beträgt der Berliner Satz 6,0 % für Erwerbsvorgänge, die sich auf in Berlin belegene Grundstücke beziehen. Grundlage ist das Berliner Gesetz vom 14. November 2013, das § 3 des Landesgesetzes zum Grunderwerbsteuersatz neu fasst und ausdrücklich auf „ab dem 1. Januar 2014 verwirklichte“ Vorgänge anwendet. Zum 20. September 2026 veröffentlicht die Berliner Finanzverwaltung weiterhin 6 % als geltenden Satz. ([berlin.de](https://www.berlin.de/sen/justv/_assets/gvbl/ausgabe-nr-31-v-23-11-2013-seite-581-bis-588.pdf?ts=1705017670&utm_source=openai))
Die materiell‑rechtliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) des Bundes. Die Bemessungsgrundlage und das Verfahren folgen dem Bundesrecht; den Steuersatz bestimmt jedes Land durch ein eigenes Gesetz. Die Zuständigkeit spiegelt sich in den jeweiligen Landesgesetzen wie in Berlin (2013) wider. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/BJNR017770982.html?utm_source=openai))
Rechenbeispiel: Beim Kaufpreis von 500.000 € ergeben 6,0 % Grunderwerbsteuer 30.000 €. Ein hypothetischer Satz von 3,5 % wären 17.500 € (Differenz: 12.500 €). (Nur zur Veranschaulichung.)
Was in den Haushaltsunterlagen 2026/27 steht
Der beschlossene Doppelhaushalt 2026/27 (HG 26/27) setzt zahlreiche Parameter fest—zum Beispiel den Gewerbesteuer‑Hebesatz von 410 % für 2026 und 2027—, legt aber den Grunderwerbsteuersatz nicht fest. Im Detailband für Steuern und Finanzausgleich (Einzelplan 29, Kapitel 2900) ist die Einnahmezeile für die Grunderwerbsteuer (Titel 05300) mit 1.040 Mrd. € für 2026 und 1.080 Mrd. € für 2027 veranschlagt. Die Tabelle weist Beträge aus, jedoch keinen geänderten Steuersatz. ([gesetze.berlin.de](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HGBE2026_2027rahmen/part/X?utm_source=openai))
In den Ausschussberatungen vermerkte ein Änderungsantrag im Abgeordnetenhaus diese niedrigeren Einnahmen ausdrücklich als „weniger wegen Senkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 % (fortgeschriebene Prognose auf Grundlage des Ist 2024)“ und zeigte minus 490 Mio. € (2026) bzw. minus 530 Mio. € (2027) gegenüber einer früheren Basis. Dies steht in einem parlamentarischen Änderungsdokument und signalisiert politische Absicht bzw. ein Planungsszenario—es ändert das Gesetz nicht. ([parlament-berlin.de](https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/IIIPlen/vorgang/d19-2627-2.pdf))
Unabhängig davon hat der Senat in seinen politischen Leitlinien seit Jahren angekündigt, sich auf Bundesebene für Optionen zur Entlastung von Eigennutzern bei der Grunderwerbsteuer einzusetzen. Das ist programmatisch und setzt gesetzliche Ermächtigungen voraus; es ändert den Berliner Satz nicht automatisch. ([berlin.de](https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/richtlinien-der-politik/?utm_source=openai))
Ist die Senkung auf 3,5 % beschlossen? Was dafür rechtlich nötig ist
Bis zum 20. September 2026 ist kein Berliner Gesetz zur Senkung des Steuersatzes veröffentlicht. Für eine Absenkung auf 3,5 % müsste Berlin ein Landesgesetz im Gesetz‑ und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl.) beschließen und verkünden, das § 3 des landesrechtlichen Steuersatzgesetzes ändert und ein Inkrafttretensdatum festlegt. Genau so wurde der Satz durch das am 23. November 2013 verkündete Gesetz auf 6,0 % angehoben—geltend für Erwerbsvorgänge, die ab dem 1. Januar 2014 verwirklicht wurden. Ohne ein neues GVBl‑Gesetz bleibt es bei 6,0 %. ([berlin.de](https://www.berlin.de/sen/justv/_assets/gvbl/ausgabe-nr-31-v-23-11-2013-seite-581-bis-588.pdf?ts=1705017670&utm_source=openai))
Wichtig: Das Haushaltsgesetz (HG 26/27) selbst setzt den Grunderwerbsteuersatz nicht fest; es enthält Einnahmetitel. Dagegen bestimmt es ausdrücklich den Gewerbesteuer‑Hebesatz für 2026 und 2027—ein Beispiel für den Unterschied zwischen Einnahmenplanung und einem gesonderten Steuersatzgesetz für die Grunderwerbsteuer. ([gesetze.berlin.de](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HGBE2026_2027rahmen/part/X?utm_source=openai))
Welcher Satz gilt für Ihren Kauf? Der Beurkundungszeitpunkt entscheidet
Bei klassischen Asset‑Deals entsteht der Steueranspruch, wenn der steuerauslösende Tatbestand verwirklicht wird—regelmäßig mit Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags. Spätere Schritte (Kaufpreiszahlung, Besitzübergang oder Grundbucheintragung) verschieben den Entstehungszeitpunkt nicht. In besonderen Fällen (aufschiebende Bedingungen, Genehmigungsvorbehalt) verschiebt § 14 GrEStG die Entstehung auf den Bedingungseintritt bzw. die Genehmigung. Maßgeblich ist daher der bei Entstehung der Steuer geltende Satz. ([finanzamt-muenchen.de](https://www.finanzamt-muenchen.de/steuerinfos/haeufig-gestellte-fragen/grunderwerbsteuer?utm_source=openai))
In der Berliner Praxis erlässt das Finanzamt den Bescheid und übersendet die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach vollständiger Zahlung an den Notar, damit die Eigentumsumschreibung erfolgen kann. Eine spätere Satzänderung ändert eine bereits bei Beurkundung entstandene Steuer nicht rückwirkend (außer ein neues Gesetz ordnet ausdrücklich Übergangsregeln an). ([berlin.de](https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.9062.php?utm_source=openai))
Risiko: Wer ohne verkündetes Berliner Gesetz mit 3,5 % kalkuliert, kann um tausende Euro zu niedrig liegen. Behandeln Sie entsprechende Haushaltsvermerke als politisches Signal, bis ein Gesetz mit Inkrafttretensdatum im GVBl steht. ([parlament-berlin.de](https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/IIIPlen/vorgang/d19-2627-2.pdf))
Was Sie annehmen sollten und worauf Sie achten sollten
Zum 20. September 2026 sollten Sie bei der Beurkundung mit 6,0 % für Berlin kalkulieren. Falls Berlin ein Senkungsgesetz beschließt, wird es im GVBl mit eigenem Inkrafttretensdatum veröffentlicht. Ihre Notarin/Ihr Notar oder eine Steuerberaterin/ein Steuerberater prüft, ob Ihre Vertragsgestaltung zu den Sonderfällen gehört, in denen § 14 GrEStG den Entstehungszeitpunkt hinausschiebt. ([service.berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/325323/?utm_source=openai))
Worauf Sie achten sollten: - Gesetz‑ und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl): neue Gesetze und Inkrafttreten. - Haushaltsbände (Kapitel 2900, Titel 05300): veranschlagte Einnahmen. - Offizielle Senatsseiten: Hinweise, dass ein Senkungsgesetz eingebracht und beschlossen wurde. ([gvbl-berlin.de](https://www.gvbl-berlin.de/?utm_source=openai))
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuer‑, Rechts‑ oder Anlageberatung. Für den Einzelfall sollten Sie Ihre Notarin/Ihren Notar und eine Steuerberaterin/einen Steuerberater um Bestätigung des am Beurkundungstag geltenden Satzes bitten.
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