propertyfinder.de German Real Estate Hub
Alle Artikel

eNoVA ab 1. Okt. 2026: Störungen bei elektronischen Veräußerungsanzeigen (§§18,20 GrEStG) beheben

Seit dem 1. Oktober 2026 müssen Notare die Veräußerungsanzeige (§§18,20 GrEStG) elektronisch über eNoVA/ELSTER übermitteln. Dieser Leitfaden nennt jetzt empfangsbereite Finanzämter, häufige XNotar/ELSTER-Ablehnungsgründe und die konkreten Schritte, die Ihr Notar vor dem Closing ausführen muss.

Zweifarbige Architekturillustration des Eingangs eines mittelgroßen deutschen Finanzamts

Was seit dem 1. Oktober 2026 gilt — kurz gefasst

Seit dem 1. Oktober 2026 ist die elektronische Kommunikation für die Veräußerungsanzeige nach dem Grunderwerbsteuergesetz im Rahmen von eNoVA in Kraft. Die Verordnung GrESteAV schreibt vor, dass die Anzeige als amtlich vorgeschriebener Datensatz zu übermitteln ist und eine maschinenlesbare, durchsuchbare PDF‑Abschrift der Urkunde beizufügen ist. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gresteav/BJNR1190A0026.html?utm_source=openai))

Technisch läuft der Versand aus dem XNotar‑Modul über das ELSTER‑System. In den XNotar‑Einstellungen muss ein ELSTER‑Organisationszertifikat hinterlegt sein; fehlt dieses Zertifikat, ist ein Versand nicht möglich. ([onlinehilfe.bnotk.de](https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/notarnet/xnotar/wichtige-versionsinformationen/versionsinformationen-modul-enova.html?utm_source=openai))

Die Bundesnotarkammer weist in Rundschreiben und Hilfeseiten auf den verpflichtenden „Hinweg“ der elektronischen Anzeige ab 1.10.2026 hin; die Rückübermittlung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt elektronisch, sobald die Finanzverwaltung die technischen Voraussetzungen hierzu bereitstellt. Pilotprojekte liefen unter anderem in Nordrhein‑Westfalen und Hessen. ([bnotk.de](https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/rundschreiben/details/elektronischer-notar-verwaltungs-austausch-enova-erste-verpflichtungen-ab-dem-1-oktober-2026?utm_source=openai))

Welche Finanzämter nehmen e‑Filing an (wie Sie prüfen)

Eine frei lesbare zentrale Liste im XNotar‑Interface gibt es nicht; die Software erhält die Zuständigkeits‑/Empfangsdaten über das ERiC‑Releasepaket der Finanzverwaltung. In diesem Paket befindet sich die Datei Finanzamtsdaten.xlsx, in der ersichtlich ist, welche Finanzämter für welche ELSTER‑Leistungen freigeschaltet sind. Fragen Sie Ihren Notar, ob er die aktuelle Finanzamtsdaten.xlsx in seiner XNotar/ELSTER‑Umgebung geprüft hat. ([download.elster.de](https://download.elster.de/download/schnittstellen/Pruefung_der_Steuer_und_Steueridentifikatsnummer.pdf?utm_source=openai))

Hinweis: Wegen gestaffelter Pilotierung und Rollout akzeptierten in der Testphase bereits Finanzämter in Nordrhein‑Westfalen und Hessen elektronische Anzeigen; die Verfügbarkeit hängt weiterhin vom Eintrag in der ERiC‑Datei ab. Ihr Notar muss dies vor Versand bestätigen. ([bnotk.de](https://www.bnotk.de/fileadmin/user_upload_bnotk/Pressemitteilungen/2026/pm_bnotk_260225.pdf?utm_source=openai))

Häufige Ablehnungsgründe und was das ELSTER/XNotar‑Protokoll anzeigt

Bei fehlgeschlagenem Versand kennzeichnet XNotar den Vollzugsschritt als "Versandfehler" und liefert ein ELSTER‑Protokoll mit Validierungsnachrichten. In den Hilfeseiten der Bundesnotarkammer/NotarNet finden sich die typischen, praktisch behebbaren Ursachen: fehlendes oder nicht hinterlegtes ELSTER‑Organisationszertifikat, fehlende bzw. falsche Steuer‑ID einer Partei, die beigefügte PDF‑Abschrift ist nicht maschinenlesbar/durchsuchbar oder der strukturierte Datensatz verletzt Formatregeln. Für Protokollmeldungen, die als "nicht selbst behebbar" ausgewiesen sind, ist der Kontakt zum XNotar‑Support vorgesehen. ([onlinehilfe.bnotk.de](https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/notarnet/xnotar/modul-enova/versenden-einen-vollzugsschritt-versenden.html?utm_source=openai))

Die ELSTER‑Prüfung kann Zeit in Anspruch nehmen; die Bundesnotarkammer nennt bis zu drei Tage. Lässt sich ein Fehler durch Nacharbeit beheben, wird der Vollzugsschritt wieder auf "Versandbereit" gesetzt. Ist eine Steuer‑ID zum Versandzeitpunkt noch nicht bekannt, kann diese später per eNoVA‑Ergänzung nachgereicht werden. ([onlinehilfe.bnotk.de](https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/notarnet/xnotar/modul-enova/rechtswirksamkeit-mitteilen.html?utm_source=openai))

Was Ihr Notar vor dem Closing prüfen und beheben muss

Fordern Sie von Ihrem Notar die Bestätigung folgender konkreter Maßnahmen (verfahrenstechnisch; keine steuerliche oder rechtliche Beratung):

1) ELSTER‑Organisationszertifikat: Das Notarbüro muss ein gültiges Organisationszertifikat besitzen und in den XNotar‑ELSTER‑Einstellungen hinterlegen – ohne Zertifikat ist ein Versand unmöglich. ([onlinehilfe.bnotk.de](https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/notarnet/xnotar/modul-enova/elektronische-veraeusserungsanzeige-voraussetzungen-fuer-den-versand.html?utm_source=openai))

2) Zuständiges Finanzamt prüfen: Ihr Notar muss prüfen, dass das Ziel‑Finanzamt in der ERiC/Finanzamtsdaten.xlsx für die elektronische Anzeige freigeschaltet ist. Ist dies nicht der Fall, erfolgt keine Routingmöglichkeit; verlangen Sie eine Bestätigung. ([download.elster.de](https://download.elster.de/download/schnittstellen/Pruefung_der_Steuer_und_Steueridentifikatsnummer.pdf?utm_source=openai))

3) Vollständige Identifikatoren: Steuer‑IDs aller Beteiligten frühzeitig beschaffen und prüfen. Fehlt eine Steuer‑ID, kann sie zwar per Ergänzungsmitteilung nachgereicht werden – dies kann die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung verzögern. ([onlinehilfe.bnotk.de](https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/notarnet/xnotar/modul-enova/neuen-vorgang-anlegen/vollzugsschritte-erfassen/veraeusserungsanzeigen-grestg/ergaenzen-veraeusserungsanzeige-ergaenzen.html?utm_source=openai))

4) PDF‑Qualität: Die beigefügte Abschrift der Urkunde muss maschinenlesbar/durchsuchbar sein (OCR). GrESteAV verlangt ausdrücklich eine maschinenlesbare PDF‑Abschrift. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gresteav/BJNR1190A0026.html?utm_source=openai))

5) ELSTER‑Protokoll überwachen: Nach Versand muss der Notar das ELSTER‑Protokoll sichern und Validierungsfehler abarbeiten; bei nicht selbst behebbaren Fehlern ist der XNotar‑Support einzuschalten. ([onlinehilfe.bnotk.de](https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/notarnet/xnotar/wichtige-versionsinformationen/faq.html?utm_source=openai))

Sollte das Finanzamt vorübergehend keine strukturierten Daten annehmen, verlangen Sie vom Notar Informationen zur Ersatzübermittlung (die Bundesnotarkammer hat eine Papier‑Fallback‑Regelung gefordert). Zur Entscheidung, ob Kaufpreisbestandteile freigegeben werden, konsultieren Sie Notar oder Steuerberater — dieser Leitfaden ersetzt keine Einzelfallberatung. ([bnotk.de](https://www.bnotk.de/stellungnahmen/details/regierungsentwurf-eines-gesetzes-zur-digitalisierung-des-vollzugs-von-immobilienvertraegen-der-gerichtlichen-genehmigungen-von-notariellen-rechtsgeschaeften-und-der-steuerlichen-anzeigen-der-notare?utm_source=openai))

Nichts auf dieser Seite ist Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Preisspannen sind indikative Angebotspreise und weichen zwischen den Quellen methodisch bedingt voneinander ab. Prüfen Sie jede Zahl mit einem Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt, bevor Sie Kapital binden.

Auf dieser Website finden keine Geschäfte statt