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Elementarschaden‑Pflichtversicherung in Deutschland? Bundestagsdebatte 2026, Druck der Länder, Reichweite und Budget 2027

Deutschland ringt erneut um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Was 2026 im Bundestag und in den Ländern auf dem Tisch lag, wer erfasst würde, realistische Zeitachsen und womit Eigentümer in Policen 2027 rechnen sollten.

Flussnahe deutsche Häuser mit eingebauten Hochwasserschutz‑Schranken und erhöhten Schwellen.

Was Berlin und die Länder 2026 tatsächlich bewegt haben

Am 16. April 2026 war im Bundestag die erste Lesung eines Antrags der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/5030) zur Einführung einer „bezahlbaren und solidarischen“ Elementarschaden‑Pflichtversicherung vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und der Rechts‑ und Verbraucherschutzausschuss befasst; ein Gesetzentwurf der Bundesregierung lag nicht vor. Der Antrag verlangte zudem, dass Kosten nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen. Am 20. September 2026 befindet sich kein Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren, der eine verbindliche Pflicht für Eigentümer einführen würde. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw16-de-elementarschaeden-1158208))

Die Länder trieben das Thema stärker voran. Der Bundesrat fasste am 31. März 2023 (BR‑Drs. 102/23(B)) eine Entschließung und forderte die Bundesregierung auf, eine bundesweite Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer vorzulegen, mit der Möglichkeit „substantieller Selbstbehalte“ zur Vermeidung von Fehlanreizen und mit risikogestaffelten Tarifen. Zudem müsse die Regelung bundeseinheitlich gelten. Diese Linie prägt 2026 weiterhin die Länderposition. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0102-23B.pdf))

Die Ministerpräsidentenkonferenz griff das Thema am 20. Juni 2024 erneut auf und drängte Berlin, ein Modell vorzulegen; die gegensätzlichen Positionen von Ländern und Bund wurden zeitgleich berichtet. Eine Einigung auf einen konkreten Bundesgesetzentwurf kam dabei nicht zustande. ([zssr.hessen.de](https://zssr.hessen.de/handeln/mpk/mpk-20-juni?utm_source=openai))

Die Versicherer (GDV) warnen vor einer starren Pflicht und werben stattdessen für ein „Opt‑out als Teil der Lösung“ sowie ein Gesamtkonzept aus Prävention, Standard‑Einbezug von Elementarschutz und begrenzter staatlicher Rückdeckung. Auch im Bundestag kursierten Alternativen: Ein Unionsantrag 2024 wollte den Elementarschutz im Neu‑ und Bestandsgeschäft standardmäßig einbeziehen, jeweils mit Opt‑out. Gesetz geworden ist das bislang nicht. ([gdv.de](https://www.gdv.de/gdv/themen/klima/debatte-um-elementarschaden-pflichtversicherung-opt-out-ist-teil-der-loesung-188830?utm_source=openai))

Wer bei einer Pflicht erfasst würde

Die Entschließung des Bundesrates richtet sich an private Wohngebäudeeigentümer. Gewerbliche Objekte und kommunale Gebäude stehen nicht im Zentrum der aktuellen Länderforderungen. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wären insoweit erfasst, wie sie das Gebäude versichern; Verbraucherverbände drängen ausdrücklich darauf, WEGs bei einer Pflicht mitzudenken. Mieter wären unter einem solchen Modell nicht die Versicherungsnehmer; deren Risiken laufen über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters und ggf. die Hausratversicherung des Mieters. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0102-23B.pdf))

Der heutige Deckungsumfang dient als brauchbarer Hinweis für eine künftige Pflicht: Elementarschaden ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude‑ oder Hausratversicherung und deckt regelmäßig Überschwemmung (auch Starkregenabfluss), Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Erdbeben und vulkanische Ereignisse ab. Dieser Umfang ist bei großen deutschen Anbietern Standard. ([finanztip.de](https://www.finanztip.de/wohngebaeudeversicherungen/elementarschadenversicherung/))

Politisch konkurrieren zwei Grundmodelle: eine strikte Rechtspflicht für Eigentümer (Präferenz der Länder) versus Standard‑Einbezug mit aktivem Opt‑out (Präferenz von Versicherern/Union). Letzteres würde Elementarschutz bei Neuverträgen und einmalig im Bestand automatisch einbeziehen, sofern Eigentümer nach ausdrücklicher Belehrung nicht abwählen. In beiden Modellen blieben Selbstbehalte und risikogestaffelte Prämien möglich. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-elementarschaden-980012?utm_source=openai))

Risikozonen werden ausschlaggebend sein. Nur ein kleiner Teil der Adressen liegt in den höchsten Fluss‑Hochwasserzonen (ZÜRS 3–4), deutlich mehr aber in erhöhten Starkregen‑Gefährdungsklassen. Schon heute kalkulieren Versicherer den Elementarschutz stark nach ZÜRS/SGK und nach nachgewiesenem Objektschutz. ([stmwi.bayern.de](https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/elementarschadenversicherung/wissenswertes-zu-elementarschadenversicherungen/?utm_source=openai))

Zeitachsen nach dem 20. September 2026: Was ist realistisch

Zum 20. September 2026 liegt kein Regierungsentwurf im Bundestag vor. Maßgeblich bleibt die Bundesrats‑Entschließung vom 31. März 2023, die eine bundeseinheitliche Pflicht verlangt. Eine verbraucherseitige Einschätzung Mitte 2026 sprach von interner Abstimmung eines Entwurfs mit Kabinettsbefassung „bis Ende 2026“, dies ist jedoch kein vom Kabinett oder Bundestag beschlossener Terminplan. Für 2027 ist daher realistisch von einem Übergangsjahr mit weiterhin freiwilliger Marktpraxis auszugehen – bei gleichzeitiger enger Beobachtung, ob ein Gesetzentwurf veröffentlicht und zur ersten Lesung terminiert wird. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0102-23B.pdf))

Selbst wenn ein Kabinettsentwurf Ende 2026 kommt, deuten das reguläre Bundesverfahren (1. Lesung, Ausschuss, 2./3. Lesung, Bundesrat) und die Vorlaufzeiten der Versicherer zur Produktumstellung darauf hin, dass eine Pflicht nicht vor deutlich nach 2027 beginnenden Versicherungsjahren greifen würde. Ein „Opt‑out“-Modell ließe sich zwar schneller über Verlängerungen ausrollen, braucht aber ebenso eine gesetzliche Grundlage. Kurz: Erst ein veröffentlichter Regierungsentwurf („BT‑Drucksache“) mit Nummer markiert einen belastbaren Startpfad. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-elementarschaden-980012?utm_source=openai))

Womit Sie in Policen 2027 kalkulieren sollten

Aktuelle Zahlen setzen den Rahmen. Laut GDV fehlen rund 41 % der Wohngebäude weiterhin der Elementarschutz; der durchschnittliche versicherte Elementarschaden lag 2025 bei rund 4.700 €. Dieses Schadengeschehen, kombiniert mit höheren Baukosten, treibt die Prämienentwicklung. ([gdv.de](https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/naturgefahren-schaeden-weiter-hoch-folgen-des-klimawandels-201070?utm_source=openai))

Die Preisauswirkung hängt extrem von der Adresse ab. Finanztip fand zum Jahreswechsel 2024/2025, dass der Elementar‑Baustein Gebäudeprämien „um rund 10 % bis über 360 %“ verteuern kann; Beispielwerte reichten von ca. 350 €/Jahr (150 m², Kleinmachnow) bis mindestens 1.300 €/Jahr (150 m², Braunsbach mit PV/Wärmepumpe). Die Stiftung Warentest wies 2026 einen sehr guten Vertrag mit Elementar in Regensburg mit 635 €/Jahr aus, während ein anderes Stadt/Modell‑Szenario 2.822 €/Jahr ergab – selbst bei guten Tarifen sind die Spannen groß. In ZÜRS 3–4 oder exponierten Starkregen‑Zonen (SGK 3) sollten Sie eher am oberen Ende kalkulieren. ([finanztip.de](https://www.finanztip.de/wohngebaeudeversicherungen/elementarschadenversicherung/))

Selbstbehalte sind zentral. Der Bundesrat stellte klar, dass „substanzielle Selbstbehalte“ Teil einer Pflichtlösung sein könnten; schon heute arbeiten viele Tarife mit 1.000 € Selbstbehalt in niedrigen/mittleren Zonen und höheren Beträgen in Hotspots. Sollte eine Pflicht kommen, ist eher mit Selbstbehalten als mit Null‑Selbstbehalt zu rechnen. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0102-23B.pdf))

Konkrete Budget‑Schritte für 2027 (Kauf und Bestand): - Ermitteln Sie Ihre Adresse im GDV‑„Kompass Naturgefahren“ und fragen Sie Ihren Makler, welche ZÜRS/SGK‑Einstufung Ihr Versicherer nutzt. ([finanztip.de](https://www.finanztip.de/wohngebaeudeversicherungen/elementarschadenversicherung/)) - Holen Sie zwei bis drei Angebote mit explizitem Elementarschutz, benannten Selbstbehalten und klarer Rückstau‑Regelung ein. Vergleichen Sie die Nettomehrprämie gegenüber 2026. - Prüfen Sie in WEGs die Protokolle 2026/2027 und den Versicherungsschein; viele Gemeinschaften werden den Baustein noch vor einer gesetzlichen Pflicht diskutieren. - Unterstellen Sie in 2027‑NOI‑Rechnungen mindestens die heute beobachteten Prämienniveaus Ihrer Risikoklasse plus einen allgemeinen Aufschlag für Baukostenindexierung – nicht die reine Fortschreibung 2026. ([test.de](https://www.test.de/Wohngebaeudeversicherung-Vergleich-4255878-0/?utm_source=openai))

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