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Wärmenetze am 26.08.2026: geplantes Wärmenetzgesetz, Änderungen an AVBFernwärmeV/FFVAV und eine bundesweite Preistransparenzplattform – 2027er Fernwärmebudgets in München und Frankfurt kalkulieren

Am 26.08.2026 billigte das Kabinett ein Wärmenetzpaket: neues Wärmenetzgesetz, Anpassungen an AVBFernwärmeV/FFVAV und eine bundesweite Preistransparenzplattform. So kalkulieren Sie Fernwärmebudgets 2027 in München und Frankfurt.

Fernwärmeleitungen und Heizkraftwerk in einem Münchner Stadtblock

Was sich am 26. August 2026 geändert hat

Am 26.08.2026 hat das Bundeskabinett „Eckpunkte“ für ein Wärmenetzpaket beschlossen. Danach soll das Wirtschaftsministerium ein neues Wärmenetzgesetz erarbeiten, das die Marktregeln für Fernwärme neu ordnet und bestehende Verordnungen zusammenführt. Kern des Pakets ist außerdem eine verpflichtende bundesweite Preistransparenzplattform, auf der sämtliche Wärmeversorger Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter mindestens jährlich veröffentlichen müssen. Der Kabinettstext nennt die Plattform und die Zusammenführung der Regelungen ausdrücklich. Eine Regierungsdarstellung bestätigt den Auftrag, auf dieser Basis ein Wärmenetzgesetz vorzubereiten. Stellungnahmen vom selben Tag heben neben der Transparenz eine branchenspezifische Schlichtungsstelle und eine bundesweite ex‑post‑Preisaufsicht hervor. Diese Maßnahmen gelten noch nicht; sie bilden die Grundlage für einen folgenden Gesetzentwurf.

Was für die Budgetplanung 2027 weiterhin gilt

Bis zum Inkrafttreten des Wärmenetzgesetzes gelten zwei Bundesverordnungen unverändert fort und bestimmen Verträge und Abrechnung:

- AVBFernwärmeV. Sie normiert Mindeststandards der Vertragsgestaltung; § 24 verlangt, dass Preisänderungsklauseln sowohl die Kostenentwicklung des Versorgers als auch die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Einseitige Änderungen durch öffentliche Bekanntgabe sind unzulässig; Versorger müssen aktuelle Bedingungen und Preiskomponenten online veröffentlichen.

Betreiberfahrpläne bis 31. Dezember 2026

Unabhängig vom Kabinettspaket verpflichtet das bereits geltende Wärmeplanungsgesetz (WPG) jeden Wärmenetzbetreiber, dessen Netz noch nicht vollständig aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist wird, bis zum 31.12.2026 einen Wärmenetzausbau‑ und Dekarbonisierungsfahrplan zu erstellen und zu veröffentlichen. Für Budgets 2027 ist das relevant: Diese Fahrpläne müssen den Dekarbonisierungspfad und den Investitionsplan enthalten und auf der Website des Betreibers veröffentlicht werden; eine Überprüfung ist mindestens alle fünf Jahre vorgeschrieben. In Bayern erläutert das Landesportal dieselbe Pflicht und den digitalen Übermittlungsweg.

München (SWM): mit der quartalsweisen Indexformel kalkulieren

Die SWM veröffentlichen sowohl das aktuelle Preisblatt als auch die exakte Indexformel, nach der sich Arbeitspreis (AP) und Grundpreis (GP) verändern. Zum 01.04.2026 beträgt der Arbeitspreis im Heizwassernetz 98,63 €/MWh netto (117,37 €/MWh brutto), der Grundpreis 47,54 €/kW·Jahr netto (56,57 € brutto). Zudem nennt SWM eine quartalsweise Anpassung zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und veröffentlicht die Formelgewichte: AP = AP0 × (0,10 + 0,45×KE + 0,45×ME); KE kombiniert EEX‑Gas, EUA (CO2), EEX‑Strom, Investitionsgüterindex (IG) und Löhne; ME kombiniert EEX‑Gas und HEL. Die Tabelle mit Basiswerten und Quartalseingaben können Sie fortschreiben. Im SWM‑Erklärtext stehen als Orientierungswerte zum 01.07.2026 13,34 ct/kWh (AP brutto) und 57,10 €/kW·Jahr (GP brutto) – gleichen Sie das mit Preisblatt und Formel für Ihr Objekt ab.

So setzen Sie ein 2027‑Budget für ein Münchner Objekt im Heizwassernetz: 1) Ausgangspunkt sind Ihre abgerechneten kWh 2025/26 und die vertragliche kW‑Leistung. 2) Ermitteln Sie den aktuellen Jahreslauf mit dem neuesten Preisblatt. 3) Aktualisieren Sie AP und GP für Q1–Q4 2027 mit der SWM‑Formel (konservative Annahmen für EEX‑Gas, EUA und EEX‑Strom; nutzen Sie 2027‑Forwards) sowie amtliche IG‑ und Lohnindizes; dokumentieren Sie die Eingaben. 4) Addieren Sie Messpreise gemäß Preisblatt für Ihre Zählergröße und etwaige Fernauslese‑Zuschläge. 5) Planen Sie eine Risikomarge für unterjährige Anpassungen (quartalsweise möglich).

Frankfurt (Mainova): gestaffelter AP, jährliche Anpassung zum 1. Oktober, separater Emissionspreis

Im Preisblatt „Wärme Classic“ der Mainova zum 01.01.2026 sind getrennt ausgewiesen: ein gestaffelter Arbeitspreis (AP) pro kWh, ein Grundpreis (GP) pro vertraglicher kW‑Leistung, ein Verrechnungspreis (VP), ein eigener Emissionspreis (EP) pro kWh sowie ein Wärmeumlagenpreis (WUP). Beispiele aus dem Preisblatt: GP von 89,91 €/kW·Jahr netto (erste 15 kW) bis 148,62 €/kW·Jahr netto (weitere kW); AP für Heizzwecke 6,21–6,07–4,87 ct/kWh netto je nach Verbrauchsband, zuzüglich EP 1,17 ct/kWh netto; VP je nach Zählergröße und Fernauslese‑Zuschlägen (z. B. 260,42 €/Jahr netto pro Zähler für Fernauslesung).

Mainovas Anpassungskalender und Indexänderung im Oktober 2026

Mainova gibt an, dass Grund‑, Arbeits‑, Verrechnungs‑ und Emissionspreise jährlich zum 1. Oktober angepasst werden; Umlagenpreise zum 1. Januar, 1. Juli und 1. Oktober. Zudem entfällt infolge des Kohleausstiegs ab Oktober 2026 der Kohlepreis im Indexkorb. Zur Plausibilisierung der lokalen Marktniveaus führt die freiwillige Branchen‑Preistransparenzplattform waermepreise.info das Frankfurter Netz und die Aktualisierungsfrequenz. Die vom Kabinett angeordnete bundesweite Plattform wird dies voraussichtlich durch eine gesetzliche Pflicht mit mindestens jährlicher Veröffentlichung ersetzen oder ergänzen.

FFVAV‑Abrechnungstransparenz praktisch nutzen

Die FFVAV schreibt transparente Abrechnungsinhalte vor, einschließlich der Angabe der mit dem Energiemix verbundenen jährlichen Treibhausgasemissionen, und verpflichtet Versorger auf Verlangen des Kunden, Abrechnungs‑ und Verbrauchshistorie an einen benannten Energiedienstleister zu übermitteln. Verwalter sollten maschinenlesbare Daten anfordern, um Lieferanten‑Indexrechnungen zu plausibilisieren und mittels Transparenzplattform zu benchmarken.

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