IB.SH 2026 — Immo‑Eigentum und Soziale Wohnraumförderung: bis zu 100 000 € Eigenheimdarlehen, 0,00 %‑Tranchen und Vorqualifikationsfristen für 2027
Praktischer Leitfaden zu IB.SH Immo‑Eigentum und der Sozialen Wohnraumförderung (2026): Leistungsumfang (bis zu 100 000 € Eigenheimdarlehen, 0,00 %‑Tranchen), wichtige Förderkriterien und die verbindlichen Vorqualifikationsfristen für das Förderjahr 2027.
Was die Programme sind und wer sie vergibt
Die Investitionsbank Schleswig‑Holstein (IB.SH) betreibt 2026 zwei eng verwandte Angebote: das Produkt „IB.SH Immo‑Eigentum“ und die staatliche Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen. Die IB.SH fungiert als ausführende Förderbank und vergibt Mittel nach den Vorgaben der Wohnraumförderungsrichtlinien (WoFöRL). ([ib-sh.de](https://www.ib-sh.de/unser-angebot/fuer-banken-sparkassen/immobilienkunden-eigennutzung/?utm_source=openai))
Beide Instrumente verfolgen das Ziel, selbstgenutzten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Immo‑Eigentum“ ist das Produkt für Privathaushalte und Finanzierungspartner; die Soziale Wohnraumförderung ist das landesseitige Programm, das zinsgünstige Darlehen und in Einzelfällen Zuschüsse bereitstellt. Landesregierung und IB.SH koordinieren Kriterien und Jahreskalender. ([ib-sh.de](https://www.ib-sh.de/unser-angebot/fuer-privatpersonen/mietimmobilie-kaufen/?cHash=0a81ac816100e86c6cb6d651c526de37&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=4))
Wichtige Zahlen: die Grenze von 100 000 € und 0,00 %‑Tranchen
Für Eigentumsmaßnahmen stellt die IB.SH Produktinformationen und Antragsformulare bereit; diese Unterlagen und die Programmtexte nennen Darlehensbeträge bis zu 100 000 € für selbstgenutzten Wohnraum sowie bestimmte Tranchen mit einem anfänglichen Zinssatz von 0,00 % p.a. (zuzüglich gegebenenfalls anfallender Verwaltungskosten). Diese Angaben finden sich in den veröffentlichen Produkt‑ und Programmunterlagen. ([ib-sh.de](https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/produkt_informationen/soziale-wohnraumfoerderung-fuer-eigentumsmassnahmen.pdf?utm_source=openai))
Der Zinssatz von 0,00 % gilt für bestimmte Förderkategorien und vertragliche Tranchen nach den WoFöRL‑Regeln; es handelt sich nicht um einen allgemeinen Marktzinssatz. Prüfen Sie die Produkt‑PDF und die Darlehensbedingungen genau: Effektivkosten können Verwaltungskosten, Laufzeit‑ und Tilgungsbedingungen sowie Kombinationsregeln mit KfW‑ oder Hausbankdarlehen enthalten. ([ib-sh.de](https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/produkt_informationen/soziale-wohnraumfoerderung-fuer-eigentumsmassnahmen.pdf?utm_source=openai))
Genaue Vorqualifikations‑Termine für 2027 und einzureichende Unterlagen
Das Land hat den Zeitplan für das Förderjahr 2027 verbindlich veröffentlicht. Wichtige Termine sind: Beginn der Vorqualifizierung am 1. Juni 2026; Abgabe der Kommunalen Vorhabenliste durch die Kommunen bis zum 1. September 2026; Einreichung der Unterlagen zur Vorqualifizierung bei der IB.SH spätestens am 30. September 2026; voraussichtliche Auswahlentscheidung Ende November/Anfang Dezember 2026. Wer 2027 geförderte Mittel anstrebt, muss diese Fristen beachten. ([schleswig-holstein.de](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/wohnen/Kommunen/SozialeWohnraumfoerderung-Kommunen/_documents/fh_kriterien_sozialeWohnraumfoerderung))
Zur Vorqualifizierung verlangt die IB.SH u. a.: Projektinformationen (Kostenschätzung, Wohneinheiten, Wohnflächen getrennt nach geförderten und frei finanzierten Einheiten), eine aktuelle kommunale Stellungnahme mit Bedarfskonfirmation, die Aufnahme in die Kommunale Vorhabenliste sowie wirtschaftliche Informationen über den künftigen Kreditnehmer. Nur vorqualifizierte Vorhaben gelangen in die Auswahlrunde; danach folgt das ARGE‑Erstgespräch und die formale Antragsfrist. ([schleswig-holstein.de](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/wohnen/Kommunen/SozialeWohnraumfoerderung-Kommunen/_documents/fh_kriterien_sozialeWohnraumfoerderung))
Programmgrenzen, Budget und Auswahlkriterien
Das Land bestätigt, dass die Soziale Wohnraumförderung 2027 auf dem bisherigen Rekordniveau fortgeführt wird: Gemeinsam mit Mitteln des Bundes stehen für 2027 rund 400 Mio. € zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt nach regionaler Verteilung, kommunaler Priorisierung (Reihenfolge der Vorhabenliste) und Wartezeiten; die Förderung sieht in der Regel eine maximale Förderquote von 70 % und nur den Regelstandard (Erleichtertes Bauen) vor. Es gelten Mindest‑ und Höchstzahlen bei Wohneinheiten (üblicherweise mindestens sechs, höchstens 80 geförderte Wohneinheiten). Aufgrund der starken Nachfrage ist die Bewilligung wettbewerblich, nicht garantiert. ([schleswig-holstein.de](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/wohnen/Kommunen/SozialeWohnraumfoerderung-Kommunen/_documents/fh_kriterien_sozialeWohnraumfoerderung))
Wird ein Vorhaben für das formale Verfahren ausgewählt, haben Investorinnen und Investoren in der Regel vier Wochen Zeit für den Förderantrag und danach sechs Monate zur Konkretisierung, damit eine Förderzusage und ein Baubeginn 2027 realistisch werden. Deshalb ist ein frühzeitiger Kontakt mit der IB.SH und der Kommune Pflicht. ([schleswig-holstein.de](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/wohnen/Kommunen/SozialeWohnraumfoerderung-Kommunen/_documents/fh_kriterien_sozialeWohnraumfoerderung))
Praktische Checkliste für ausländische Käufer und Investoren
1) Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur IB.SH auf und stellen Sie Ihr Projekt sowie Ihren Finanzierungsplan vor. Die IB.SH führt ein Team Mietwohnungsbau und Ansprechpartner für private Investoren auf. ([ib-sh.de](https://www.ib-sh.de/unser-angebot/fuer-privatpersonen/mietimmobilie-kaufen/?cHash=0a81ac816100e86c6cb6d651c526de37&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=4))
2) Arbeiten Sie eng mit der Kommune zusammen, um eine positive kommunale Stellungnahme zu erhalten und das Vorhaben bis zum 1. September 2026 in die Kommunale Vorhabenliste aufnehmen zu lassen. Die Vorhabenlisten werden ausschließlich durch die Kommunen an das Ministerium übermittelt. ([schleswig-holstein.de](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/wohnen/Kommunen/SozialeWohnraumfoerderung-Kommunen/_documents/fh_kriterien_sozialeWohnraumfoerderung))
3) Stellen Sie die Unterlagen für die Vorqualifizierung zusammen und reichen Sie diese bis spätestens 30. September 2026 bei der IB.SH ein: Kostenschätzung, Wohneinheiten, Wohnflächen, wirtschaftliche Verhältnisse des Kreditnehmers und die kommunale Bestätigung. Rechnen Sie mit starker Nachfrage; eine bestandene Vorqualifizierung berechtigt erst zur Teilnahme an der Auswahlrunde. Lesen Sie die IB.SH‑Produkt‑PDF und die WoFöRL auf Details zu Verwaltungskosten und Vertragsbedingungen. ([schleswig-holstein.de](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/wohnen/Kommunen/SozialeWohnraumfoerderung-Kommunen/_documents/fh_kriterien_sozialeWohnraumfoerderung))
4) Für notarielle, steuerliche oder planungsrechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Notar, Steuerberater und das zuständige Bauamt — dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts‑ oder Steuerberatung.
Nichts auf dieser Seite ist Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Preisspannen sind indikative Angebotspreise und weichen zwischen den Quellen methodisch bedingt voneinander ab. Prüfen Sie jede Zahl mit einem Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt, bevor Sie Kapital binden.