Bundestagsabstimmung 23. September 2026: Was die Ablehnung eines Immobilientransparenzregisters für UBO‑Prüfungen, AWV‑Meldungen und ausländische Käufer bedeutet
Der Deutsche Bundestag hat am 23. September 2026 Anträge der Linken auf ein eigenes Immobilientransparenzregister abgelehnt. Die derzeitigen Pflichten zur UBO‑Prüfung (Transparenzregister), notariellen Sorgfaltspflichten und AWV‑Meldungen bleiben bestehen; durch Änderungen im Geldwäschegesetz und das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II sind weitere Transparenzmaßnahmen jedoch rechtlich möglich.
Was der Bundestag am 23. September 2026 beschlossen hat
Am 23. September 2026 hat der Deutsche Bundestag über Anträge der Fraktion Die Linke zur Einrichtung eines zentralen „Immobilientransparenzregisters“ beraten und diese Anträge abgelehnt. Im Bundestags‑Text und im Plenarprotokoll sind die Anträge mit den Titeln „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ sowie ein weiterer Antrag gegen Spekulation dokumentiert; CDU/CSU, AfD und SPD stimmten nach offizieller Zusammenfassung gegen die Anträge. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-immobilientransparenzregister-1211258?utm_source=openai))
Juristischer Hintergrund, den Sie heute kennen sollten
Ein eigenständiges Immobilientransparenzregister war Gegenstand eines Gesetzesvorschlags; darin sollten Immobilieneinträge wie Nutzung, Eigentümer und in den Entwürfen auch Kaufpreise erfasst werden. Praktisch besteht Transparenz‑Recht bereits im Geldwäschegesetz (GwG): Vorschriften machen immobilienbezogene Angaben im nationalen Transparenzregister für Behörden, Verpflichtete und Notare zugänglich und sehen Melde‑ und Prüfpflichten vor. Ferner enthält das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II Regeln zur Verknüpfung von Grundbuch‑Basisdaten mit dem Transparenzregister. Diese Rechtsinstrumente sind weiterhin wirksam, unabhängig von der heutigen Ablehnung. ([gesetze-im-internet.juris.de](https://www.gesetze-im-internet.juris.de/gwg_2017/__19a.html?utm_source=openai))
Was das heute für UBO‑Prüfungen bedeutet
Notarinnen und Notare, Banken, Makler und andere Verpflichtete nach dem GwG müssen weiterhin die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und risikobasierte Maßnahmen ergreifen. Notarinnen und Notare haben insbesondere Einsichtsrechte in immobilienbezogene Einträge des Transparenzregisters und sind seit den GwG‑Änderungen verpflichtet, Unstimmigkeiten gegenüber der registerführenden Stelle zu melden. Praktisch heißt das: (1) Der Notar wird in der Regel einen Transparenzregisterauszug oder geeignete Unterlagen zur Eigentums‑ und Kontrollstruktur verlangen; (2) bei Widersprüchen kann der Notar die Beurkundung verzögern oder Behörden informieren; (3) die heutige Ablehnung eines eigenen Registers hebt diese Pflichten nicht auf. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/BJNR182210017.html?utm_source=openai))
Was das für AWV‑/Auslandsmeldungspflichten bedeutet
Melde‑ und Prüfpflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und das Investitionsprüfverfahren nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind getrennte Regelwerke. Das BMWK und die Deutsche Bundesbank betreuen Meldungen und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Investitionsprüfungen; jüngste AWV‑Änderungen haben Melde‑ und Prüftrigger erweitert. Die heutige Ablehnung der Linke‑Anträge ändert die AWV‑Meldepflichten und die Möglichkeit sektorspezifischer Prüfungen nicht. Ausländische Erwerber müssen daher weiterhin mit AWV‑Meldungen und gegebenenfalls ministeriellen Prüfungen rechnen. ([bundeswirtschaftsministerium.de](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Gesetze/Aussenwirtschaft/AWV.html?utm_source=openai))
Nahfristiges Risiko neuer Eigentums‑Transparenzregeln für ausländische Käufer
Die heutige Ablehnung betraf Anträge der Opposition, nicht aber sämtliche gesetzlichen Wege. Parlamentsunterlagen und Regierungspapiere zeigen (a), dass Ministerien Optionen zur Verknüpfung von Grundbuchdaten mit dem Transparenzregister vorbereitet haben, und (b), dass die rechtlichen Instrumente zur Erfassung bzw. Durchsuchbarkeit von immobilienbezogenen Einträgen bereits im GwG und ergänzenden Gesetzen angelegt sind. Das heißt: Weitere Gesetzesinitiativen sind möglich – von punktuellen Meldevorschriften bis zu umfassenderen Registeränderungen – und können als Regierungsentwurf oder Bundesratsinitiative kommen. Für ausländische Käufer gilt praktisch: Rechnen Sie kurzfristig eher mit verschärfter Dokumentenprüfung und mehr Nachfragen beim Closing als mit einem sofortigen neuen zentralen Register. Ziehen Sie frühzeitig Notar, einen AML‑kundigen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzu. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105416.pdf?utm_source=openai))
Handlungs‑Checkliste für ausländische Käufer
1) Halten Sie Eigentumsnachweise und gegebenenfalls einen Auszug aus dem Transparenzregister bereit. 2) Rechnen Sie damit, dass Ihr deutscher Notar die UBO‑Angaben prüft und Unstimmigkeiten melden kann. 3) Klären Sie frühzeitig AWV‑/Bundesbank‑Meldefristen mit Ihrer Bank oder Beraterin/Ihrem Berater. 4) Bei gewünschter Anonymität oder Strukturfragen sollten Sie deutsche Rechts‑ und Steuerberatung hinzuziehen – gesetzliche Änderungen können Lücken schließen. Dies ist keine Rechts‑ oder Steuerberatung; für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Anwalt oder Steuerberater.
Nichts auf dieser Seite ist Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Preisspannen sind indikative Angebotspreise und weichen zwischen den Quellen methodisch bedingt voneinander ab. Prüfen Sie jede Zahl mit einem Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt, bevor Sie Kapital binden.