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Thüringer Bauordnung seit 24. Juli 2026: Was Käufer in Erfurt, Jena und Weimar jetzt einreichen können

Seit 24. Juli 2026 gilt die Novelle der ThürBO durch das Erste Thüringer Entlastungsgesetz: neuer „Umbauparagraf“, erweiterte vereinfachte Verfahren, gelockerte Stellplatzregeln und genehmigungsfreie Ladepunkte. So reichen Sie in Erfurt, Jena und Weimar jetzt ein.

Erfurter Hof mit neuem obersten Geschoss und Ladeinfrastruktur-Schrank

Was sich geändert hat – und seit wann

Das Erste Thüringer Entlastungsgesetz wurde am 26. Juni 2026 beschlossen, am 23. Juli 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2026 verkündet und trat am 24. Juli 2026 in Kraft. Artikel 7 ändert die Thüringer Bauordnung (ThürBO). Die Architektenkammer bestätigt den Stichtag und fasst die Kernpunkte zusammen. ([architekten-thueringen.de](https://architekten-thueringen.de/aktuell/n/erstes_thueringer_entlastungsges-26922.html))

Wesentlich in der nun geltenden ThürBO: ein neuer Umbau/Umnutzungs‑Paragraf (§54a), ein erweitertes vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§65) mit Entscheidungsfrist und Genehmigungsfiktion, erweiterte Fälle der Genehmigungsfreiheit und der Genehmigungsfreistellung (§63–§64), flexiblere Regeln für Stellplätze und Fahrradabstellplätze (§52) sowie genehmigungsfreie Ladestationen für Elektromobilität einschließlich technisch notwendiger Nebenanlagen (§63 Abs. 1 Nr. 15.1). ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm))

Diese landesrechtlichen Neuerungen wirken neben bundesrechtlichen Planungsinstrumenten wie dem „Bau‑Turbo“ (§246e BauGB) für Wohnraumschaffung durch Umnutzung und Aufstockung. Das Bauplanungsrecht vor Ort bleibt maßgeblich; die ThürBO‑Änderungen betreffen Verfahren und technische Anforderungen. ([bmwsb.bund.de](https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bauherren.html?utm_source=openai))

Der neue Umbauparagraf: Wann Umnutzungen und eine zusätzliche Etage leichter werden

§54a ThürBO („Umbau, Umnutzung“) reduziert technische und verfahrensrechtliche Hürden, wenn rechtmäßig bestehende Gebäude zu Wohnzwecken umgenutzt oder erstmals um ein Geschoss aufgestockt werden. Ausgenommen sind Hochhäuser, Vorhaben, die dadurch zu Sonderbauten würden, sowie Anbauten. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm))

Bei der Umnutzung zu Wohnen müssen viele bestehende Bauteile nicht auf Neubaustandard nachgerüstet werden, sofern sie nicht wesentlich geändert werden; ausdrücklich erfasst sind Dachgeschossausbauten (einschließlich Gauben). Bei der erstmaligen Aufstockung um ein Geschoss sind für die neue Ebene keine Abstandsflächen nachzuweisen; Brand‑ und Rettungswege werden gezielt, nicht pauschal, ertüchtigt. Prüfen Sie den genauen Umfang in §54a Abs. 2–4. Arbeiten Sie mit einer fachkundigen Entwurfsverfasserin: Brandschutz und Rettungswege sind projektspezifisch zu bewerten. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm))

Fehlt die planungsrechtliche Grundlage für Wohnen, ist der Umbau mit dem Planungsrecht zu verzahnen (z. B. §34 BauGB im Innenbereich oder der bundesrechtliche „Bau‑Turbo“). Erleichterungen im Bauordnungsrecht ersetzen nicht das Bauplanungsrecht. ([bmwsb.bund.de](https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bauherren.html?utm_source=openai))

Vereinfachte Verfahren, Genehmigungsfiktion und genehmigungsfreie Fälle

Vereinfachtes Verfahren: §65 erfasst nun die Gebäudeklassen 1–3 und – wichtig – Wohngebäude der Gebäudeklasse 4; Wohngebäude der GK 4–5 mit Typengenehmigung (§81) sind ebenfalls einbezogen. Über den Bauantrag ist binnen 3 Monaten nach Vollständigkeit zu entscheiden, verlängerbar um bis zu 2 Monate; bei Fristversäumnis gilt der Antrag als genehmigt („Genehmigungsfiktion“) und ist zu bescheinigen. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm))

Genehmigungsfreistellung: §64 erlaubt u. a. Vorhaben der GK 1–3 sowie im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) den Dachgeschossausbau zu Wohnungen (inklusive Gauben) nach Anzeige bei der Gemeinde und 1‑Monats‑Frist, sofern kein Wechsel ins Genehmigungsverfahren erklärt wird. Fristen und Ausnahmen (z. B. Sonderbauten) sind strikt – prüfen Sie diese vor der Beauftragung. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm))

Genehmigungsfreie Vorhaben: §63 enthält zahlreiche Fälle. Für Wohninvestoren relevant: „Ladestationen für Elektromobilität einschließlich technisch notwendiger Nebenanlagen“ sind genehmigungsfrei; eine allein damit verbundene Nutzungsänderung ist es ebenfalls. Netzanschluss‑ und Steuerbarkeitspflichten nach §14a EnWG bleiben bestehen; Thüringer Netzbetreiber verlangen eine Meldung vor Inbetriebnahme. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm))

Flexiblere Stellplatzregeln – was in Erfurt, Jena und Weimar gilt

§52 ThürBO belässt die Grundpflicht zur Herstellung von Kfz‑Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen, ergänzt aber wichtige Spielräume: - Gemeinden (insbesondere kreisfreie Städte) können die erforderlichen Zahlen per Stellplatzsatzung festlegen und dabei ÖPNV‑Erschließung und Mobilitätskonzepte berücksichtigen. Auch Gestaltungsregeln sind zulässig. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm)) - Pflichten entfallen in bestimmten Fällen (z. B. Wohngebäude GK 1–2; bestimmte Bestands‑ und Nicht‑WEG‑Projekte zu definierten Stichtagen); bei Änderungen ist nur der Mehrbedarf zu decken. Ablösung ist möglich; der Betrag je Platz darf 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten nicht überschreiten. Prüfen Sie die Stichtage und Schwellen in §52 Abs. 2–5. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm))

Vor Ort: - Erfurt hat die frühere Handlungsrichtlinie durch eine Stellplatzsatzung abgelöst. 2026 bestätigte der Fachausschuss einen fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zum Vorgang 0628/25; in den Entwürfen finden sich zonenbasierte Reduktionen und Nachlässe bis 25 % bei Mobilitätskonzepten. Prüfen Sie die konsolidierte Fassung vor der Kalkulation. ([buergerinfo.erfurt.de](https://buergerinfo.erfurt.de/getfile.asp?id=937231&type=do)) - Jena verfügt über Stellplatz‑ und Ablösesatzung; die Stadt nennt Ablöse‑Spannen von 3.000 € bis 16.000 € je Kfz‑Platz je nach Gebiet. Kontakte und Formulare sind veröffentlicht. ([service.jena.de](https://service.jena.de/de/stellplatzabloese)) - Weimar stellt eine Ablösesatzung im Ortsrecht bereit. Ältere Tariftabellen sind nur Anhaltspunkte; klären Sie die Beträge im Einzelfall mit dem Bauamt. ([stadt.weimar.de](https://stadt.weimar.de/de/datei/download/id/7438%2C48/63.1_stellplatzabloesesatzung.pdf?utm_source=openai))

Was Sie jetzt einreichen können (Erfurt, Jena, Weimar)

- Umnutzung rechtmäßig bestehender Gebäude zu Wohnen nach §54a: Stellen Sie den Nutzungsänderungsantrag mit Verweis auf den Umbauparagrafen und zeigen Sie, dass unveränderte Bestandsbauteile unverändert bleiben, während gezielt ertüchtigte Teile die Brandschutz‑ und Rettungsweg‑Anforderungen erfüllen. Hochhäuser und Sonderbauten sind ausgenommen. Nutzen Sie die Landes‑Formblätter laut Vollzugsbekanntmachung. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm)) - Erste Aufstockung um ein Geschoss für Wohnzwecke nach §54a Abs. 3: kalkulieren Sie keine neuen Abstandsflächen für das zusätzliche Geschoss und setzen Sie die brandschutzbezogenen Punkte des §54a für Treppenräume und Türen um. Statik frühzeitig klären. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm)) - Vereinfachtes Verfahren (§65) für GK 1–3 und viele Wohngebäude GK 4 nutzen; mit einer 3‑Monats‑Entscheidungsfrist und möglicher Genehmigungsfiktion bei Fristversäumnis rechnen. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm)) - Wenn §64 Genehmigungsfreistellung passt (z. B. DG‑Ausbau zu Wohnen im §34‑Gebiet), Anzeige bei der Gemeinde stellen und die 1‑Monats‑Frist ohne Widerspruch abwarten, bevor Sie Handwerker binden. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm)) - Ladeinfrastruktur einschließlich technischer Nebenanlagen genehmigungsfrei nach §63 Abs. 1 Nr. 15.1 errichten, aber Netzbetreiber melden und §14a EnWG‑Steuerbarkeit umsetzen. Thüringer Netzbetreiber verlangen Anzeige vor Inbetriebnahme. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm)) - Stellplätze managen: in Jena bei fehlenden Flächen mit einer gebietsabhängigen Ablöse (3.000 €–16.000 € je Platz) rechnen; in Erfurt die neue Stellplatzsatzung und mögliche Nachlässe über Mobilitätskonzepte prüfen; in Weimar Ablösebeträge nach der veröffentlichten Satzung bestätigen. ([service.jena.de](https://service.jena.de/de/stellplatzabloese))

Hinweis zu Risiken: Denkmalschutz, Lärm, Belichtung, Altlasten und Energiepflichten gelten weiterhin. Der Umbauparagraf legalisiert keine unsicheren Zustände; die öffentlich‑rechtlichen Pflichten bleiben. Arbeiten Sie mit einer Architektin/einem Architekten oder einer anderen bauvorlageberechtigten Person. Die „kleine“ Bauvorlageberechtigung nach §67 Abs. 4 umfasst jetzt u. a. bestimmte Meisterinnen/Meister und staatlich geprüfte Technikerinnen/Techniker für definierte Kleinvorgaben; Umfang und Versicherungspflichten prüfen. ([umwelt-online.de](https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/th/bo24.htm))

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