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Mecklenburg‑Vorpommern LFI: „Wohnungsbau Sozial“-Portal — welche Darlehen zinsfrei bleiben, Anmeldung und Unterlagen vor der Beurkundung

Das Landesförderinstitut Mecklenburg‑Vorpommern (LFI) hat sein Förderportal am 5. August 2026 freigeschaltet. Dieser Leitfaden erklärt, welche Baudarlehen zinsfrei gewährt werden, wie Sie sich für die digitale Antragstellung anmelden und welche Unterlagen Sie vor der notariellen Beurkundung bereithalten sollten.

Zweifarbige Linolschnitt-Illustration von niederrangigen Neubauwohnungen mit Satteldächern und Balkonen an einer Küstenstraße

Was sich am 5. August 2026 geändert hat — Portal und Programm

Das Landesförderinstitut Mecklenburg‑Vorpommern (LFI M‑V) hat sein neues Förderportal am 5. August 2026 in Betrieb genommen; seit diesem Datum können ausgewählte Programme — darunter das "Wohnungsbau Sozial Darlehen" — digital über das Portal gestellt werden. Das LFI hat hierzu eine Meldung und das Portal veröffentlicht. ([lfi-mv.de](https://www.lfi-mv.de/meldungen/wohnungsbau-sozial-darlehen-jetzt-im-foerderportal-verfuegbar/?utm_source=openai))

Das Programm Wohnungsbau Sozial bleibt das landesrechtliche Instrument zur Förderung belegungsgebundener Mietwohnungen. Nach der Richtlinie werden die Baudarlehen zinsfrei bis zur vollständigen Tilgung gewährt ("zinsfrei bis zur vollständigen Darlehenstilgung"). ([lfi-mv.de](https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/wohnungsbau-sozial/?utm_source=openai))

Welche LFI‑Darlehen zinsfrei bleiben (Kurzantwort)

Die Programmseite und die LFI‑Hinweise besagen, dass die Baudarlehen des Programms Wohnungsbau Sozial zinsfrei über die Laufzeit gewährt werden. Dies gilt für die Neubauförderung sowie für die Modernisierungsförderung innerhalb des Programms. ([lfi-mv.de](https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/wohnungsbau-sozial/?utm_source=openai))

Die Höchstbeträge der zuwendungsfähigen Ausgaben/der Baudarlehen werden administrativ festgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht. In der Mitteilung für 2026 nennt das Amtsblatt Höchstbeträge von 3.800 EUR/m² im ersten Förderweg und 3.540 EUR/m² im zweiten Förderweg; eine begleitende Pressemitteilung des Ministeriums nennt an anderer Stelle bis zu 3.990 EUR/m². Diese Zahlen stammen aus verschiedenen offiziellen Veröffentlichungen — prüfen Sie für Ihren Antrag das aktuelle Amtsblatt oder die LFI‑Programmseite als verbindliche Quelle. ([regierung-mv.de](https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Justizministerium/Inhalte/Rechtliches/AmtsBl.M-V/Dateien/Amtsblatt%20M-V_11_2026.pdf?utm_source=openai))

So melden Sie sich im LFI‑Förderportal an und authentifizieren sich

Für die Antragstellung ist das Förderportal zu verwenden. Die Anmeldung erfolgt über bundesweite Identitätsdienste: Für Privatpersonen ist die BundID vorgesehen; Sie können sich mit der Online‑Ausweisfunktion oder einem ELSTER‑Zertifikat authentisieren. Unternehmen, Vereine und Kommunen nutzen "Mein Unternehmenskonto" und in der Regel ELSTER für die Authentifizierung. Das LFI‑FAQ beschreibt diese Wege und verlinkt zu BundID und Mein‑Unternehmenskonto. ([lfi-mv.de](https://www.lfi-mv.de/faq-foerderportal/))

Praktische Hinweise: Legen Sie BundID/ELSTER rechtzeitig an oder prüfen Sie Ihre Zugangsdaten; das Portal akzeptiert nur PDF‑Dateien (max. 20 MB pro Datei) und nur je ein PDF pro geforderter Unterlage — mehrere kleine Dokumente fassen Sie vorher zu einer PDF zusammen. Nach dem Absenden ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich; Statusmeldungen finden Sie im Portal und per E‑Mail. Für technische Fragen bietet das LFI eine Hotline (0385 6363‑8338) und eine Service‑E‑Mail an. ([lfi-mv.de](https://www.lfi-mv.de/faq-foerderportal/))

Unterlagen, die Sie vor der Beurkundung bereithalten sollten

Das LFI verlangt, dass Planung und Finanzierung eines Mietwohnungsbauvorhabens vor der Antragstellung vorgestellt werden; der formgebundene Antrag ist vor Beginn der Maßnahmen einzureichen, sofern kein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt wurde. Diese Pflicht bedeutet: Stellen Sie die Projekt‑ und Finanzierungsunterlagen rechtzeitig zusammen, bevor Sie einen Kauf‑ oder Bauvertrag notariell beurkunden lassen. ([mv-serviceportal.de](https://www.mv-serviceportal.de/leistung?leistungId=112781248&utm_source=openai))

Typische Unterlagen, die das LFI verlangt und die sinnvollerweise schon vor dem Notartermin bereitliegen sollten, sind: (a) das ausgefüllte LFI‑Antragsformular; (b) Projektbeschreibung und Lageplan; (c) Baugenehmigung oder Nachweis über das Genehmigungsverfahren; (d) Kostenaufstellung/Finanzierungsplan und Finanzierungszusage der Bank; (e) Identitätsnachweis bzw. Handelsregisterauszug bei Firmen und die ELSTER‑Steuernummer im 13‑stelligen Format; sowie (f) Nachweise zur Einhaltung der belegungsgebundenen Mietregelungen (das Programm legt Höchstmieten für die geförderten Einheiten fest). Bereiten Sie jede geforderte Unterlage als einzelne PDF vor und prüfen Sie die konkrete Checkliste im jeweiligen LFI‑Antragsformular. ([lfi-mv.de](https://www.lfi-mv.de/export/sites/lfi/.galleries/wohnungsbau-sozial/antrag-wohnungsbau-sozial.pdf?utm_source=openai))

Teilen Sie dem Notar beim Beurkundungstermin mit, dass Sie LFI‑Förderung beantragen wollen, und bringen Sie die Eingangsbestätigung oder Aktenzeichen mit. Notare ersetzen keine fachliche Förderprüfung; Kreditgeber verlangen Finanzierungszusagen. Falls der Zuschuss zur Bedingung der Vertragserfüllung werden soll, besprechen Sie mit Notar und Rechtsanwalt eine entsprechende aufschiebende Bedingung oder Verschiebung. (Dies ist eine erläuternde Empfehlung — für verbindliche Gestaltung fragen Sie Notar oder Rechtsanwalt.)

Zeitplan, praktische Schritte und wo Sie nachsehen

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Das MV‑Serviceportal und das LFI nennen typischerweise einen Zeitrahmen von etwa 3–6 Monaten; die tatsächliche Dauer hängt von der Antragsqualität und den Haushaltsmitteln ab. Verfolgen Sie Ihr Verfahren über das Förderportal; nach Eingang sind Status und Dokumente dort sichtbar. ([mv-serviceportal.de](https://www.mv-serviceportal.de/leistung?leistungId=112781248&utm_source=openai))

Vor der Unterzeichnung sollten Sie: (1) die jeweils geltenden Höchstsätze (EUR/m²) im aktuellen Amtsblatt und auf der LFI‑Programmseite prüfen; (2) BundID/ELSTER anlegen bzw. prüfen und PDFs zusammenstellen; (3) eine verbindliche Finanzierungszusage Ihrer Bank einholen; (4) mit dem LFI‑Sachbearbeiter besprechen, ob eine aufschiebende Bedingung für die Auszahlung bzw. eine Verschiebung des Beurkundungstermins nötig ist. Für verbindliche Details nutzen Sie die LFI‑Programmseite, das Antragsformular und das Amtsblatt in den Quellen unten. ([lfi-mv.de](https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/wohnungsbau-sozial/?utm_source=openai))

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