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Bank des Verkäufers verzögert oder verweigert die Löschungsbewilligung: Treuhand-, Notar‑ und Fristenschritte zur Vermeidung eines geplatzten Closings

Was die Löschungsbewilligung ist, welche Gesetze sie regeln, warum die Bank des Verkäufers den Abschluss blockieren kann und welche Treuhand‑ sowie notarielle Schritte ausländische Käufer ergreifen sollten, um einen gescheiterten Abschluss zu vermeiden.

Zweifarbige Illustration von Amtsgerichtsfassade, nebenehendem Bankgebäude und Notartisch.

Was die Löschungsbewilligung ist und die rechtliche Grundlage

Die Löschungsbewilligung ist die schriftliche, öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers, dass er ein grundpfandrechtliches Recht (Grundschuld/Hypothek) aufgibt bzw. seiner Löschung zustimmt. Materiellrechtlich regelt § 875 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Zur Aufhebung eines Rechts am Grundstück sind die Aufgabeerklärung des Berechtigten und die Löschung im Grundbuch erforderlich; die Erklärung ist vor der Löschung nur bindend, wenn sie dem Grundbuchamt oder demjenigen, zu dessen Gunsten sie erfolgt, eine der Grundbuchordnung entsprechende Löschungsbewilligung überlassen wurde. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__875.html))

Formell verlangt die Grundbuchordnung (GBO) die Bewilligung desjenigen, dessen Recht betroffen ist: Eintragungen erfolgen nur, wenn der Betroffene sie bewilligt (§ 19 GBO). Der Gläubiger muss also die Löschung form‑ und fristgerecht bewilligen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__19.html))

Warum die Bank des Verkäufers den Abschluss blockieren oder verzögern kann

In der Praxis wird die Bank die zur Löschung erforderlichen Unterlagen oder die Bewilligung erst herausgeben, wenn das Darlehen abgelöst oder anderweitig gesichert ist. Ohne diese Erklärung des Gläubigers kann das Grundbuchamt die Löschung nicht vornehmen; Notar oder Käufer können die Löschung beim Grundbuchamt nicht ohne die Bewilligung erzwingen. Informationen von Amtsgericht und Portalstellen zeigen, dass die Löschungsbewilligung vorzulegen ist und ein Notar den Löschungsantrag in der Regel aufnimmt und beglaubigt. ([amtsgericht-wolfsburg.niedersachsen.de](https://amtsgericht-wolfsburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeit/informationen-zur-loeschung-von-grundschulden-im-grundbuch-abgezahlter-kredit-142768.html?utm_source=openai))

Die Abwicklung (Freigabe des Sicherungsbriefs, interne Bankfreigaben, Konto‑Clearing) ist operativ und kann Zeit benötigen; deshalb entstehen Verzögerungen, wenn Unterschriften, Briefe oder Freistellungsbestätigungen nicht rechtzeitig vorliegen. Praktische Lösungen zielen darauf ab, zu verhindern, dass der Abschluss ausschließlich von der physischen Freigabe durch den Gläubiger abhängt.

Treuhand‑ und notarielle Schritte, die das Risiko eines gescheiterten Closings verringern

1) Fordern Sie die Löschungsbewilligung früh an. Bitten Sie den Verkäufer, seine Bank bereits nach Kenntnis der Ablöseforderung zur Erstellung der Löschungsbewilligung zu veranlassen; der Notar leitet vorhandene Bankformulare in der Regel an das Grundbuchamt weiter, sobald sie unterschrieben sind. Gerichtliche und staatliche Hinweise empfehlen, die Löschungsbewilligung zu beschaffen und die notarielle Beglaubigung des Löschungsantrags vorzunehmen. ([amtsgericht-wolfsburg.niedersachsen.de](https://amtsgericht-wolfsburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeit/informationen-zur-loeschung-von-grundschulden-im-grundbuch-abgezahlter-kredit-142768.html?utm_source=openai))

2) Arbeiten Sie mit notariellen Treuhand‑ und Auszahlungsbedingungen. Der Notar fungiert in Deutschland oft als neutraler Koordinator: er nimmt Unterlagen entgegen, reicht den Löschungsantrag ein und koordiniert Zahlung und Eintragungen. Vereinbaren Sie im Kaufvertrag, dass der Verkäufer dem Notar eine korrekt ausgeführte Löschungsbewilligung vorzulegen hat, bevor der Notar den Kaufpreis freigibt. (Formulierungen sind sachgerecht durch den Notar zu erstellen.)

3) Überraschende Gebühren und Verweigerungen vermeiden. Kommentarliteratur und Praxis weisen darauf hin, dass Banken für die Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Sondergebühren verlangen dürfen; die Verpflichtung zur Freigabe ist keine zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistung. Weigert sich eine Bank ohne rechtliche Grundlage, sollten Notar oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/grundschuld-bestellung-uebertragung-sonderformen-7-loeschung-der-grundschuld-HI2553019.html?utm_source=openai))

Wenn die Bank trotzdem blockiert: praktische Eskalationsschritte

Lässt der Gläubiger über die vereinbarte Frist hinaus auf sich warten, kann der Notar bestätigen, dass der Käufer seine Vertragspflichten erfüllt hat und dass die Ablösedokumente vorliegen; sobald die Löschungsbewilligung eingereicht ist, kann der Notar den Löschungsantrag vorlegen. Weigert sich die Bank ohne rechtliche Grundlage, kann ein Anwalt die Durchsetzung verlangen; häufig verständigen sich die Parteien auf eine enge Treuhandregelung, bei der der Notar den Kaufpreis zurückhält, bis die Löschung durch das Grundbuchamt bestätigt ist. Notar und zuständiges Grundbuchamt sind die operativen Koordinatoren dieser Schritte. ([amtsgericht-wolfsburg.niedersachsen.de](https://amtsgericht-wolfsburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeit/informationen-zur-loeschung-von-grundschulden-im-grundbuch-abgezahlter-kredit-142768.html?utm_source=openai))

Bei anhaltender Verweigerung ist die Hinzuziehung eines deutschen Rechtsanwalts oder Ihres Notars erforderlich: er prüft, ob die Forderungen der Bank rechtmäßig sind (z. B. Restforderung, Gegenrechte) oder ob gerichtliche Schritte erforderlich sind. Das ist eine rechtliche Eskalation mit Zeit‑ und Kostenfolgen; holen Sie professionelle Beratung ein.

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