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Wie Sie ausländische Mieteinnahmen für deutsche Hypotheken nachweisen (UK, USA, Schweiz) — Sept. 2026

Praktische Checkliste für Hypothekenanträge in Deutschland (26. September 2026): welche ausländischen Steuerunterlagen (UK, USA, Schweiz) Kreditinstitute typischerweise verlangen, welche Angaben Kontoauszüge zeigen müssen und wie Sie Übersetzungen bzw. Legalisation handhaben.

Zweifarbige Illustration einer Berliner Altbau-Fassade mit Balkonen und Kopfsteinpflaster.

Geltungsbereich und wie Kreditinstitute ausländische Mieteinnahmen bewerten

Dieser Leitfaden behandelt, welche Unterlagen deutsche Darlehensgeber typischerweise von Antragstellern verlangen, die Mieteinnahmen außerhalb Deutschlands (Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Schweiz) angeben – Stand 26. September 2026. Deutsche Banken werten ausländische Mieteinnahmen nur dann zur Tragfähigkeitsrechnung, wenn sie verifizierbar sind und den Anforderungen des Kreditgebers entsprechen. Akzeptierte Nachweise legt jedes Institut in seinen internen Richtlinien fest; üblich sind amtliche Steuerbescheide plus Kontoauszüge oder Mietaufstellungen. Prüfen Sie die Anforderungen vor Einreichung beim Kreditgeber oder Ihrer Finanzierungsberatung. ([interhyp.de](https://www.interhyp.de/baufinanzierung/welche-unterlagen))

Was Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich vorlegen sollten (konkrete Unterlagen und Fristen)

Für Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich ist häufig die HMRC‑Bescheinigung SA302 (tax calculation) zusammen mit dem Tax Year Overview der nachgefragte Nachweis für Selbständigen‑ und Mieteinkünfte. HMRC weist aus, dass SA302‑Dokumente für die letzten vier Steuerjahre verfügbar sind und dass Ausdrucke aus dem HMRC‑Onlinekonto für Hypothekenanträge üblich sind; Ausdrucke sind frühestens 72 Stunden nach Übermittlung der Steuererklärung möglich. Klären Sie mit dem deutschen Kreditgeber, ob ein selbst ausgedrucktes SA302 ausreicht oder eine weitere Bestätigung nötig ist. ([gov.uk](https://www.gov.uk/sa302-tax-calculation))

Was Antragsteller aus den USA vorlegen sollten (IRS‑Transcripts und Formulare)

US‑Steuerpflichtige sollten IRS‑Transcripts einreichen, die im Hypothekenbereich üblich sind: Tax Return Transcript oder Record of Account. Die IRS‑Seite zu Transcript‑Services erklärt, dass Transcripts häufig zur Validierung vergangener Einkünfte für Hypotheken genutzt werden; Transcripts sind in vielen Fällen für das aktuelle und die drei vorangegangenen Steuerjahre online verfügbar, und mit dem Formular 4506‑T können Transcripts per Post oder an Dritte angefordert werden. Legen Sie die Transcripts vor, die die Zeilen zu Mieteinnahmen (Schedule E o. Ä.) abbilden, sowie zusätzliche Belege (Mietverträge, 1099), wenn der Kreditgeber sie verlangt. ([irs.gov](https://www.irs.gov/individuals/transcript-services-for-individuals-faqs))

Was Antragsteller aus der Schweiz vorlegen sollten (wie deutsche Banken Schweizer Steuernachweise in der Regel behandeln)

Deutsche Kreditinstitute verlangen in der Regel einen amtlichen Steuerbescheid als Nachweis für ausländische Mieteinnahmen. Entsprechend verlangen Interhyp und Checklisten deutscher Institute aktuelle Einkommensteuerbescheide oder – je nach Fall – Steuererklärungen plus Kontoauszüge als Nachweis für Mieteinnahmen. Wenn Sie in der Schweiz steuerpflichtig sind, fordern Sie bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung die Veranlagungsverfügung/den Steuerbescheid an und halten Sie die vollständige Steuererklärung mit den Mieteinnahmen bereit. Klären Sie vorab, ob Bank und Berater zusätzlich die Originalerklärung wünschen. ([interhyp.de](https://www.interhyp.de/baufinanzierung/welche-unterlagen))

Kontoauszüge, Mietverträge und Mindestinhalt der Akte

Worauf Kreditinstitute bei Kontoauszügen und Mietvertrag achten: Interhyp und große deutsche Kreditgeber listen Kopien des Mietvertrags plus Nachweis der Mietzahlung als zentrale Unterlagen. Bei wenigen Einheiten akzeptieren viele Banken Mietvertrag und Kontoauszüge mit Mietgutschriften; bei größeren Portfolios fordern sie dagegen die letzten Einkommensteuererklärungen und den aktuellen Steuerbescheid von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Legen Sie Kontoauszüge vor, die deutlich den Kontoinhaber, die IBAN, die Bank, das Transaktionsdatum und eine eindeutige Mietgutschrift (wenn möglich mit Namen des Mieters) zeigen. Die Anzahl der geforderten Monate variiert je Kreditgeber – stimmen Sie dies vorher ab. ([interhyp.de](https://www.interhyp.de/baufinanzierung/welche-unterlagen))

Übersetzungen, Legalisation und praktische Einreichungs‑Checkliste

Praktisches Vorgehen, um Verzögerungen zu vermeiden: 1) Beantragen Sie die amtlichen Steuerbescheide bzw. Transcripts bei der ausländischen Steuerbehörde (HMRC, IRS, kantonale Steuerverwaltung). 2) Legen Sie deutliche Kopien der Mietverträge und Kontoauszüge mit tatsächlichen Mietgutschriften vor. 3) Klären Sie mit dem Kreditgeber, ob selbst ausgedruckte Dokumente ausreichen (HMRC weist darauf hin, dass einzelne Kreditgeber diese nicht akzeptieren). 4) Fragen Sie, ob ein beglaubigte Übersetzung oder eine Legalisation/Apostille verlangt wird – das variiert je Kreditgeber und Herkunftsland. 5) Legen Sie ein kurzes Deckblatt in Englisch bei, das erläutert, wo die Mieteinnahmen in den Dokumenten ausgewiesen sind (z. B. „SA302, Steuerjahr 2024–25, Schedule E: Mieteinnahmen £X“). Fordert der Kreditgeber Originale oder zusätzliche Beglaubigungen an, planen Sie Zeit für Beschaffung und Übersetzung ein. ([gov.uk](https://www.gov.uk/sa302-tax-calculation))

Wann Sie professionelle Hilfe hinzuziehen sollten

Bei mehreren Objekten, komplexen ausländischen Steuerverhältnissen oder Einkünften über Gesellschaften besprechen Sie die Dokumentanforderungen frühzeitig mit einem deutschen Finanzierungsvermittler oder der Bank. Dieser Beitrag ist rein erläuternd und stellt keine Steuer‑, Rechts‑ oder Finanzierungsberatung dar; für persönliche Beratung ziehen Sie bitte eine Finanzierungsberatung in Deutschland und gegebenenfalls einen steuerlichen Ansprechpartner im Herkunftsland hinzu. ([interhyp.de](https://www.interhyp.de/baufinanzierung/welche-unterlagen))

Nichts auf dieser Seite ist Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Preisspannen sind indikative Angebotspreise und weichen zwischen den Quellen methodisch bedingt voneinander ab. Prüfen Sie jede Zahl mit einem Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt, bevor Sie Kapital binden.

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