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Kauf einer Gewerbe‑zu‑Wohnung‑Umnutzung und KfW‑266 (ab 1. Juli 2026): genau welche Planungs-, Genehmigungs‑ und Bankunterlagen Sie vom Verkäufer benötigen

Schritt‑für‑Schritt‑Checkliste für ausländische Käufer: was KfW‑266 fordert, welche Verkäufer‑Unterlagen die Förderfähigkeit belegen (Alter des Bauantrags, baurechtliche Nutzung, Zustimmung des Eigentümers) und welche KfW‑/Bankunterlagen Sie brauchen, um bis zu 30 000 € je Wohneinheit zu sichern.

Illustration ehemaliger Ladengeschäfte, umgebaut zu Wohnungen mit Balkonen und Dachterrasse

Was KfW‑266 ist und die wichtigsten Regeln

Das Förderprodukt Nr. 266 („Gewerbe zu Wohnen“) startete am 1. Juli 2026 und gewährt einen Investitions­zuschuss von 30 % der förderfähigen Umbaukosten, bis zu 100 000 € förderfähige Kosten je neu entstandener Wohneinheit – also bis zu 30 000 € je Wohneinheit (bei mehreren Einheiten in der Regel maximal 300 000 €, vorbehaltlich De‑minimis‑Regelungen). Für Antragstellung und Durchführung ist eine Energieeffizienz‑Expertin bzw. ein Energieeffizienz‑Experte einzubinden; diese/r stellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vor und die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nach Abschluss aus. Ein Antrag ist zu stellen, bevor die förderfähigen Arbeiten begonnen werden. KfW weist darauf hin, dass Umnutzungen in der Regel eine Baugenehmigung benötigen und empfiehlt eine frühzeitige Abstimmung mit der Bauaufsicht. ([bmwsb.bund.de](https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/04/gzw.html?nn=42820&utm_source=openai))

Warum Verkäufer‑Unterlagen für die Förderung erforderlich sind

Die Förderfähigkeit richtet sich nach der vorherigen baurechtlichen Nutzung des Gebäudes und nach technischen Nachweisen, dass aus der Umnutzung echte Wohneinheiten entstehen und die energetischen Anforderungen erfüllt werden. Das Merkblatt verlangt ausdrücklich, dass der ursprüngliche Bauantrag bzw. die ursprüngliche Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt und dass die vor­herige Nutzung baurechtlich nicht Wohnzwecken diente. Wenn der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, muss dieser über die Förderung informiert werden und die eigentümerbezogenen Verpflichtungen bestätigen (unter anderem die zehnjährige Nutzungspflicht als Wohnraum nach Fertigstellung). Deshalb sind bestimmte Verkäufer‑Unterlagen vor Kaufabschluss wichtig. ([kfw.de](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005303_M_266.pdf))

Genaue Checkliste: Unterlagen, die Sie vom Verkäufer verlangen sollten (was Sie brauchen, um die Förderung zu sichern)

1) Originaler Bauantrag bzw. Bauanzeige (oder beglaubigte Kopie) mit Einreichungsdatum und der zum Antragzeitpunkt genehmigten Nutzungsart. Das Merkblatt verlangt, dass der ursprüngliche Bauantrag bzw. die Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Ohne diesen Nachweis kann die Förderfähigkeit entfallen. ([kfw.de](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005303_M_266.pdf))

2) Schriftliche Nachweise über die aktuelle baurechtliche Nutzung (z. B. gewerbliche Mietverträge, Gewerbeanmeldung oder Auszug aus der Bauakte), die belegen, dass die Flächen aktuell nicht wohn‑genehmigt sind. KfW richtet sich auf die baurechtlich genehmigte Nutzung. ([kfw.de](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005303_M_266.pdf))

3) Kopien von Baugenehmigungen, Bauleitentscheidungen und Schriftwechsel mit der Bauaufsicht (etwa frühere Bescheide zur Nutzungsänderung). KfW weist darauf hin, dass Umnutzungen in der Regel genehmigungspflichtig sind; sowohl Förderstelle als auch Kreditgeber rechnen mit Genehmigungsunterlagen oder einer nachvollziehbaren Begründung, warum keine erforderlich sind. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/Gewerbe-zu-Wohnen-%28266%29/))

4) Schriftliche Bestätigung des Eigentümers, dass er die mit der Förderung verbundenen Verpflichtungen (unter anderem die zehnjährige Nutzungspflicht, Aufbewahrungspflichten und Prüfkooperation) akzeptiert. Das Merkblatt fordert die Zustimmung des Eigentümers, wenn der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird. ([kfw.de](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005303_M_266.pdf))

5) Unterlagen über frühere öffentliche Förderungen (De‑minimis). KfW wendet De‑minimis‑Regelungen an; vorhandene Beihilfen sind zu erfassen und fließen in die Deklaration ein. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/Gewerbe-zu-Wohnen-%28266%29/))

6) Grundrisspläne, Vermessungsunterlagen und eine technische Kurzbeschreibung der geplanten Wohnflächen für den Energieeffizienz‑Experten (damit dieser die BzA ausstellen kann). KfW verlangt die BzA bei Antragstellung. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/Gewerbe-zu-Wohnen-%28266%29/))

Was Banken erwarten und praktische Schritte

KfW selbst verlangt die energieeffizienz‑Expert:innen‑Bestätigungen (BzA vor Antragstellung und BnD nach Durchführung) sowie den Verwendungsnachweis bei Auszahlung; alle Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren. Da KfW die Expert:innen‑Bestätigung als zentral für die Förderfähigkeit ansieht, legen Sie die BzA möglichst früh Ihrer Bank vor: Banken koppeln Finanzierungen häufig an eine gültige Baugenehmigung und an Gutachten/Schätzungen. Zudem werden Sie von der Bank voraussichtlich Kostenvoranschläge, Bauverträge (oder aufschiebend bedingte Verträge), den Kaufvertrag sowie einen Grundbuchauszug vorlegen müssen. KfW nennt eine Frist für die Antragstellung (Anträge sind maximal bis zum 31.12.2026 möglich) und setzt eine maximale Umsetzungsfrist nach Zusage; klären Sie Fristen sowohl mit der Bank als auch mit der KfW, bevor Sie beurkunden. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie kaufvertragliche Bedingungen vom deutschen Notar oder Rechtsanwalt formulieren (z. B. Treuhand‑Klauseln bis zur Vorlage der Genehmigungen oder BzA). ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/Gewerbe-zu-Wohnen-%28266%29/))

Beauftragen Sie die Energieeffizienz‑Expertin/den Experten und einen Architekten frühzeitig: die Expertin/der Experte füllt die offiziellen Formulare BzA und BnD aus, die KfW fordert. Beginnen Sie keine förderfähigen Arbeiten vor einer positiven KfW‑Zusage oder ohne aufschiebende Bedingung in Ihren Bauverträgen. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/Gewerbe-zu-Wohnen-%28266%29/))

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